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Einführung einer getrennten Abwassergebühr

Wichtige Informationen

 

Vorwort des Werkleiters

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren dank hoher Investitionen in neue und erneuerte Kläranlagen und Kanäle erheblich verbessert.

Vor dem Hintergrund von ökologischen Zielsetzungen zum Umgang mit Wasser und Gebührengerechtigkeit ist die Einführung der getrennten Abwassergebühren in vielen Kommunen eine aktuelle Aufgabe.

Im Markt Peißenberg galt bisher für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser jeweils ein Einheitsgebührensatz. Danach berechnet sich zurzeit die Höhe der Abwassergebühr im Grundsatz nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Die Anwendung des reinen „Frischwassermaßstabs“ wird von der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte zunehmend als problematisch angesehen. Aus diesem Grund gehen immer mehr Gemeinden dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen.

Auch der Markt Peißenberg hat sich entschlossen, die Abwassergebühr verursacherbezogen neu zu ordnen und nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen. Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten. Als ökologischen Nebeneffekt schafft die getrennte Gebühr den Anreiz, weniger Niederschlagswasser in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.

Für die Umstellung der Gebühren sind wir an Ihrer Unterstützung interessiert, liebe Bürgerinnen und Bürger. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Sie in allen Fragen unterstützen.
Ihr
Werkleiter

 

 

 

Grundlegende Informationen
Was ist die getrennte Abwassergebühr?

Mit zunehmender Flächenversiegelung in den vergangenen Jahren wurde auch vermehrt Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation abgeführt. Hierzu wurden die bereits vorhandenen Abwasserkanäle benutzt und die Kapazitätsgrenze der Kanäle schnell erreicht. Dies hatte zur Folge, dass bei stärkeren Regenereignissen Mischwasser ungereinigt in die Vorflut abgeschlagen wurde.

Für das Niederschlagswasser mussten somit auch Sonderbauwerke wie Regenüberlaufbecken oder Ähnliches installiert werden.

Dies führte zu erheblichen Kosten für die Netzbetreiber. Die zur Deckung der Kosten erhobene Abwassergebühr beruht aber ausschließlich auf den Frischwassermaßstab. Dabei wird nicht danach unterschieden, wie viele befestigte Flächen auf den einzelnen Grundstücken tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen sind.
Die Struktur der angeschlossenen Grundstücke (z.B. ein Ein- oder Vierpersonenhaushalt, Grundstück mit Einfamilienhaus oder der Parkplatz eines Verbrauchermarktes) wird dabei nicht berücksichtigt.

Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine genauere Verteilung der Entsorgungskosten.
Hier soll die Einführung der getrennten Abwassergebühr für mehr Gerechtigkeit sorgen. Dies geschieht durch Einführung eines zweiten Verteilungsmaßstabes. Ein Verteilungsmaßstab berücksichtigt das häusliche Schmutzwasser und wird wie bisher über die Menge an bezogenem Trinkwasser abgerechnet. Der zweite Teil ist eine Gebühr, die für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben wird. Abgerechnet wird insoweit nach dem Maßstab bebauter und befestigter Grundstücksfläche (versiegelte Fläche).
Das Gebührenaufkommen wird insgesamt nicht steigen, die Kosten werden nur genauer umgelegt.

 

 

 

Warum trennen wir?
Vor- und Nachteile

Der Markt Peißenberg ist auf Grund der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Entscheidung vom 31.03.2003, Az: 23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: BV 04.1729) gehalten, die getrennte Abwassergebühr einzuführen. Die getrennte Abwassergebühr soll zum 01. Januar 2008 eingeführt werden.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine Verteilung der Kosten für die Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich am Frischwasserverbrauch orientiert, wird von den Verwaltungsgerichten unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässig beurteilt.

Welche Vorteile bringt das Verfahren?

Das neue Gebührensystem trägt dem Verursacherprinzip Rechnung.
Derjenige, der dem Kanal durch wenig bebaute, und befestigte Flächen geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt und somit eine geringere Dimensionierung des Sammlersystems in Anspruch nimmt, zahlt weniger als derjenige, dessen Grundstück große, bebaute und befestigte Flächen hat.
Bringt die getrennte Gebühr Nachteile?

Die Gebühren werden nicht erhöht, nur anders verteilt.
 

 

Die Beispiele

Wir wollen dies an zwei fiktiven Beispielen verdeutlichen:

Die in den Beispielen angegebenen Gebührensätze für die neue getrennte Abwassergebühr sind fiktiv angenommen.
Der Markt Peißenberg wird andere Gebührensätze haben.
Aussagen zur Gebührenverteilung können derzeit nicht getroffen werden. Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens können Aussagen getroffen werden.


 

1. Beispiel
Ein Grundstück mit Einfamilienhaus (Drei-Personen-Haushalt) verbraucht jährlich ca. 120m3 Trinkwasser, besitzt eine (amtliche) Geschossfläche von 250m2 und verfügt über eine anrechenbare versiegelte Fläche von 195m2. Nach der aktuellen Gebührenregelung und den aktuellen Gebührensätzen entfällt auf dieses Grundstück eine Abwassergebühr von 308,00 €. Eine Gebühr für die versiegelte Fläche wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach Einführung der getrennten Abwassergebühr hätte das gleiche Grundstück bei einem angenommen Gebührensatz von 1,60 €/m3 für die Einleitung von Abwasser ohne Vorklärung, sowie einem angenommenen Gebühresatz für die Einleitung von Niederschlagswasser von 0,50 €/m2 versiegelter Fläche eine Abwassergebühr von 289,50 € zu entrichten. Die Differenz beträgt 18,50 €. Eine Gebühr für die Geschossfläche wird dabei nicht mehr berücksichtigt.
Detaillierte Berechnung:

Grundstück mit Einfamilienhaus, Drei-Personen-Haushalt

Allgemeine Angaben

Frischwasserverbrauch:  Grundstück mit Einfamilienhaus (Drei-Personen-Haushalt) und einem Frischwasserverbrauch von: 120,00 m3 / Jahr
Geschossfläche: Grundstück mit Einfamilienhaus und einer Geschossfläche von: 2 50,00 m2
Versiegelte Fläche: Grundstück mit Einfamilienhaus und einer versiegelten Fläche von: 650,00 m2 (Grundstücksgröße) x 0,30 (Gebietsabflussbeiwert) 195,00 m2

 

Berechnung der Abwassergebühr

 

bisherige Gebührenberechnung   zukünftige Gebührenberechnung  
Schmutzwassergebühr
Frischwasserverbrauch:
Schmutzwassergebühr:
Summe Schmutzwassergebühr: 

120,00 m3
2,15 €/m3
120,00 x 2,15 = 258,00€
Schmutzwasser- und Geschossflächengebühr
Frischwasserverbrauch:
Schmutzwassergebühr:
Summe Schmutzwassergebühr:
120,00 m3
1,60 €/m3
120,00 x 1,60 = 192,00 €
Geschossflächengebühr   Geschossflächengebühr
wird zukünftig nicht berechnet
 
Geschossfläche:
Geschossflächengebühr:
250,00 m2
0,20 €/m2
   
Summe Geschossflächengebühr: 250,00 x 0,20 = 50,00€    

Niegerschlagswassergebühr
wird bisher nicht berechnet

 

 

 

Niegerschlagswassergebühr

versiegelte Fläche:
Oberflächengebühr:
Summe Oberflächengebühr:


195,00 m2
0,50 €/m2
195,00 x 0,50 = 97,50€:
Gesamtsumme Abwassergebühr: 308,00 € Gesamtsumme Abwassergebühr: 289,50 €


2. Beispiel
Ein Verbrauchermarkt hat - wie das Einfamilienhausgrundstück aus Beispiel 1 - einen jährlichen Trinkwasserverbrauch von 120 m3, besitzt eine (amtliche) Geschossfläche von 1.000 m2 und verfügt über eine anrechenbare versiegelte Fläche von 3.000 m2. Nach der aktuellen Gebührenregelung und den aktuellen Gebührensätzen entfällt auf dieses Grundstück eine Abwassergebühr von 458,00 €. Eine Gebühr für die versiegelte Fläche wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach Einführung der getrennten Abwassergebühr hätte das gleiche Grundstück bei einem angenommen Gebührensatz von 1,60 €/m3 für die Einleitung von Abwasser ohne Vorklärung, sowie einem angenommenen Gebühresatz von 0,50 €/m2 versiegelter Fläche eine Abwassergebühr von 1.692,00 € entrichten. Die Differenz beträgt 1.234,00 €. Eine Gebühr für die Geschossfläche wird dabei nicht mehr berücksichtigt.

Verbrauchermarkt, gewerblich - Allgemeine Angaben

Detaillierte Berechnung:

Frischwasserverbrauch: Verbrauchermarkt mit einem Frischwasserverbrauch von: 120,00 m3 / Jahr
Geschossfläche:  Verbrauchermarkt mit einer Geschossfläche von: 1 .000,00 m2
Versiegelte Fläche:
Verbrauchermarkt mit einer versiegelten Fläche von: 5.000,00 m2 (Grundstücksgröße) x 0,60 (Gebietsabflussbeiwert) 3.000,00 m2
 

 

Berechnung der Abwassergebühr

bisherige Gebührenberechnung   zukünftige Gebührenberechnung  

Schmutzwassergebühr

Frischwasserverbrauch:
Schmutzwassergebühr:
Summe Schmutzwassergebühr:

 

 

120,00 m3
2,15 €/m3
120,00 x 2,15 = 258,00€

Schmutzwasser- und Geschossflächengebühr
Frischwasserverbrauch:
Schmutzwassergebühr:
Summe Schmutzwassergebühr:

 

120,00 m3
1,60 €/m3
120,00 x 1,60 = 192,00 €

Geschossflächengebühr   Geschossflächengebühr
wird zukünftig nicht berechnet
 
Geschossfläche:
Geschossflächengebühr:
Summe Geschossflächengebühr:

1.000,00 m2
0,20 €/m2
1.000,00 x 0,20 = 200,00€

   

Niegerschlagswassergebühr
wird bisher nicht berechnet

 

 

 

Niegerschlagswassergebühr

versiegelte Fläche:
Oberflächengebühr:
Summe Oberflächengebühr:

3.000,00 m2
0,50 €/m2
3.000,00 x 0,50 = 1.500,00€
Gesamtsumme Abwassergebühr:

458,00 €

Gesamtsumme Abwassergebühr:
1.692,00 €

 

 

Verfahren zur Einführung

Der Markt Peißenberg erzielt durch die getrennte Abwassergebühr keine Mehreinnahmen. Es handelt sich lediglich um eine verursachergerechtere Umverteilung der entstandenen Kosten. Auch der Markt Peißenberg selbst wird mit Niederschlagswassergebühren für seine bebauten und befestigten Grundstücksflächen belastet.
Wie erfolgt die Einführung der „getrennten Abwassergebühr“ beim Markt Peißenberg?
Grundlage für die Neuberechnung der getrennten Abwassergebühr ist die Erhebung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen.
Die Einführung der gesplitteten Gebühr erfolgt nach dem Maßstab:
 

 

Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert.

Es handelt sich dabei um einen praktikablen und von der Rechtsprechung anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dabei werden zunächst die Grundstücke ausgesondert, die nur über einen Schmutzwasseranschluss verfügen bzw. kein Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung Peißenberg einleiten.
Die bebaute Fläche der in die Entwässerungseinrichtung einleitenden Grundstücke wird aus der digitalen Flurkarte ermittelt. Diese wird von den staatlichen Vermessungsämtern geführt.
Die Grundstücke werden mit dem Abflussbeiwert zu Zonen zusammengefasst. Diese Zonen werden in einer Gebietsabflussbeiwertkarte der Entwässerungseinrichtung Peißenberg grundstücksscharf erfasst. Diese Karte wird Bestandteil der Gebührensatzung.

Aus dieser Karte kann jeder Bürger ersehen, welcher Zone sein Grundstück zugeordnet wurde. Und mit welchem Gebietsabflussbeiwert die Grundstücksfläche seines Grundstücks multipliziert wird.
Gebietsabflussbeiwert (z.B. 0,3 in Zone II) x Grundstücksfläche (z.B. 1.000 m2) ergibt den Flächenwert (hier also: 300 m2), der dann künftig mit dem Gebührensatz Niederschlagswasser (hier fiktiv mit: 0,50 € / m2 angenommen) zu multiplizieren ist. Im Beispielsfall müsste der betroffene Gebührensschuldner also eine jährliche Niederschlagswassergebühr von 150,-- € entrichten.


Für Einzelfälle ist in der Satzung ein Korrektiv zugunsten des Bürgers dahingehend vorgesehen, dass dieser auf Antrag eine Einzelveranlagung beantragen kann. Dies setzt den Nachweis des Grundstückseigentümers voraus, dass die tatsächlich angeschlossene Fläche entweder (relativ) um mehr als 25% von dem laut Gebietsabflussbeiwertkarte angenommenen Wert abweicht. Oder aber (absolut) einen noch spezifisch für Peißenberg zu ermittelnden festen Größenparameter (z.B. 300 m2) überschreitet.
 

 

Wie erfolgt die Einführung der „getrennten Abwassergebühr“ beim Markt Peißenberg?

 


Diese Korrektur kann vor Erlass von Gebührenbescheiden auch schon im Anhörungsverfahren (Bürgerinformationsbüro) beantragt werden. Dazu wird bei den Gemeindewerken Peißenberg ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet. Der Termin an dem das Bürgerinformationsbüro geöffnet sein wird, wird rechtzeitg durch die entsprechenden Medien veröffentlicht.
Jeder Gebührenschuldner erhält vor Beginn des Anhörungsverfahrens ein Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, welcher Zone und welchem Gebietsabflussbeiwert sein Grundstück zugeordnet werden soll. Er kann daraus auch ersehen, mit welcher Fläche (m2) er zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. Diese Vermutung kann er widerlegen.
Der Gebührenschuldner muss dazu aber nachweisen, dass die tatsächlich bebaute und befestigte Fläche seines Grundstücks, von der Niederschlagswasser in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung gelangt, um die angegebene relative (25% Fläche) bzw. absolute Fläche, von der nach dem Maßstab Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert angenommenen Fläche abweicht.


Erst nachdem alle Informationen und Korrekturen aus dem Anhörungsverfahren erfasst und eingearbeitet sind, kann dann der Gebührensatz für das Niederschlagswasser ermittelt werden. Der Gebührenschuldner erhält den Gebührenbescheid für den Zeitraum Januar bis Dezember, zahlbar in mehreren Teilbeträgen.
Der Gebührenschuldner muss den Antrag, die Niederschlagswassergebühren nach der tatsächlich bebauten und befestigten Fläche zu berechnen, spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für den Gebührenbescheid stellen. Anträge, die nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist eingehen, werden dann erst wieder ab dem Veranlagungszeitraum, in dem der Antrag eingeht, berücksichtigt. Nach Erhalt des Gebührenbescheids kann der Gebührenschuldner den Nachweis nur anhand einer Planskizze führen, welche die einzelnen Flächen, von denen aus Niederschlagswasser eingeleitet wird oder abfließt, genau bezeichnet und ihre Größe angibt.

Zum Downloaden:
 

 

 

 

Die Praxis

Bei den Gemeindewerken Peißenberg wird nach Versand der Anhörungsbögen an die Gebührenschuldner ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet. Der Termin an dem das Bürgerinformationsbüro geöffnet sein wird, wird rechtzeitg durch die entsprechenden Medien veröffentlicht. Innerhalb dieses Bürgerinformationsbüros haben Sie als Gebührenschuldner die Möglichkeit mit Ihrem Anhörungsbogen, oder Anhörungsbögen (falls Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind), Fragen zu stellen, und ggf. Änderungen geltend zu machen, soweit diese den Satzungsbestimmungen entsprechen.
Die Gemeindewerke Peißenberg halten sich vor, Änderungen die innerhalb dieses Bürgerinformationsbüros entgegengenommen wurden, durch Vor-Ort-Kontrollen zu überprüfen. Erst wenn auch diese Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt wurden, und dessen Ergebnisse vorliegen, sind alle notwendigen Informationen für die Erstellung der Gebührenbescheide, bzw. der Vorrauszahlungen für die Niederschlagswassergebühr vorhanden. Erst dann kann auch ein m2-Preis pro m2 versiegelter Fläche genannt werden.
 

 

Ihre Mitarbeit ist erwünscht, weil ...

 

  1. die Daten über die in die städtische Kanalisation eineleitenden versiegelten Flächen genauer werden
  2. es in Ihrem eigenen Interesse liegt, Ungenauigkeiten der Pauschalierung zu korrigieren

 

Ihre Ansprechpartner für Fragen
und Anregungen erreichen Sie unter:
Tel. (08803) 690 - 230 - Herr Schamper
Fax (08803) 690 - 250
E-Mail: info@gemeindewerke-peissenberg.de
Internet: www.gemeindewerke-peissenberg.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr,
Montag bis Mittwoch 14 – 16 Uhr sowie
Donnerstag 14 – 18 Uhr
Gemeindewerke Peißenberg
Hauptstrasse 77
82380 Peißenberg
 


 

Hier die Broschüre Getrennte Abwassergebühren zum Download.  

 

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