Einführung einer getrennten Abwassergebühr
Wichtige Informationen
Vorwort des Werkleiters
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gewässerqualität in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren dank hoher Investitionen in neue und erneuerte Kläranlagen und Kanäle erheblich verbessert.
Vor dem Hintergrund von ökologischen Zielsetzungen zum Umgang mit Wasser und Gebührengerechtigkeit ist die Einführung der getrennten Abwassergebühren in vielen Kommunen eine aktuelle Aufgabe.
Im Markt Peißenberg galt bisher für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser jeweils ein Einheitsgebührensatz. Danach berechnet sich zurzeit die Höhe der Abwassergebühr im Grundsatz nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Die Anwendung des reinen „Frischwassermaßstabs“ wird von der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte zunehmend als problematisch angesehen. Aus diesem Grund gehen immer mehr Gemeinden dazu über, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen.
Auch der Markt Peißenberg hat sich entschlossen, die Abwassergebühr verursacherbezogen neu zu ordnen und nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen. Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Gebührenerhöhung, sondern bewirkt ausschließlich eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten. Als ökologischen Nebeneffekt schafft die getrennte Gebühr den Anreiz, weniger Niederschlagswasser in die Kanäle einzuleiten und stattdessen vermehrt auf dem Grundstück zu versickern, zum Beispiel auch durch die Entsiegelung von Flächen.
Für die Umstellung der Gebühren sind wir an Ihrer Unterstützung
interessiert, liebe Bürgerinnen und Bürger. Unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden Sie in allen Fragen unterstützen.
Ihr
Werkleiter
Grundlegende Informationen
Was ist die getrennte Abwassergebühr?
Mit zunehmender Flächenversiegelung in den vergangenen Jahren wurde auch vermehrt Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation abgeführt. Hierzu wurden die bereits vorhandenen Abwasserkanäle benutzt und die Kapazitätsgrenze der Kanäle schnell erreicht. Dies hatte zur Folge, dass bei stärkeren Regenereignissen Mischwasser ungereinigt in die Vorflut abgeschlagen wurde.
Für das Niederschlagswasser mussten somit auch Sonderbauwerke wie Regenüberlaufbecken oder Ähnliches installiert werden.
Dies führte zu erheblichen Kosten für die Netzbetreiber. Die zur
Deckung der Kosten erhobene Abwassergebühr beruht aber ausschließlich
auf den Frischwassermaßstab. Dabei wird nicht danach unterschieden, wie
viele befestigte Flächen auf den einzelnen Grundstücken tatsächlich an
die Kanalisation angeschlossen sind.
Die Struktur der angeschlossenen Grundstücke (z.B. ein Ein- oder
Vierpersonenhaushalt, Grundstück mit Einfamilienhaus oder der Parkplatz
eines Verbrauchermarktes) wird dabei nicht berücksichtigt.
Diese Spaltung der Abwassergebühr bedeutet keine Gebührenerhöhung,
sondern bewirkt ausschließlich eine genauere Verteilung der
Entsorgungskosten.
Hier soll die Einführung der getrennten Abwassergebühr für
mehr Gerechtigkeit sorgen. Dies geschieht durch
Einführung eines zweiten Verteilungsmaßstabes. Ein Verteilungsmaßstab
berücksichtigt das häusliche Schmutzwasser und wird wie bisher über die
Menge an bezogenem Trinkwasser abgerechnet. Der zweite Teil ist eine
Gebühr, die für die Einleitung von Niederschlagswasser erhoben wird.
Abgerechnet wird insoweit nach dem Maßstab bebauter und befestigter
Grundstücksfläche (versiegelte Fläche).
Das Gebührenaufkommen wird insgesamt nicht steigen, die Kosten
werden nur genauer umgelegt.
Warum trennen wir?
Vor- und Nachteile
Der Markt Peißenberg ist auf Grund der Rechtssprechung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Entscheidung vom 31.03.2003, Az:
23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: BV 04.1729) gehalten, die
getrennte Abwassergebühr einzuführen. Die getrennte
Abwassergebühr soll zum 01. Januar 2008 eingeführt
werden.
Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine Verteilung der Kosten für die
Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen
Inanspruchnahme. Der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich am
Frischwasserverbrauch orientiert, wird von den Verwaltungsgerichten
unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässig beurteilt.
Welche Vorteile bringt das Verfahren?
Das neue Gebührensystem trägt dem
Verursacherprinzip Rechnung.
Derjenige, der dem Kanal durch wenig bebaute, und befestigte Flächen
geringe Mengen von Niederschlagswasser zuführt und somit eine geringere
Dimensionierung des Sammlersystems in Anspruch nimmt, zahlt weniger als
derjenige, dessen Grundstück große, bebaute und befestigte Flächen
hat.
Bringt die getrennte Gebühr Nachteile?
Die Gebühren werden nicht erhöht, nur anders verteilt.
Die Beispiele
Wir wollen dies an zwei fiktiven Beispielen verdeutlichen:
Die in den Beispielen angegebenen Gebührensätze für die neue
getrennte Abwassergebühr sind fiktiv angenommen.
Der Markt Peißenberg wird andere Gebührensätze haben.
Aussagen zur Gebührenverteilung können derzeit nicht getroffen werden.
Erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens können Aussagen getroffen
werden.
1. Beispiel
Ein Grundstück mit Einfamilienhaus (Drei-Personen-Haushalt) verbraucht
jährlich ca. 120m3 Trinkwasser, besitzt eine (amtliche)
Geschossfläche von 250m2 und verfügt über eine anrechenbare
versiegelte Fläche von 195m2. Nach der aktuellen
Gebührenregelung und den aktuellen Gebührensätzen entfällt auf dieses
Grundstück eine Abwassergebühr von 308,00 €. Eine Gebühr für die
versiegelte Fläche wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach Einführung der getrennten Abwassergebühr hätte das gleiche
Grundstück bei einem angenommen Gebührensatz von 1,60 €/m3
für die Einleitung von Abwasser ohne Vorklärung, sowie einem
angenommenen Gebühresatz für die Einleitung von Niederschlagswasser von
0,50 €/m2 versiegelter Fläche eine Abwassergebühr von 289,50
€ zu entrichten. Die Differenz beträgt 18,50 €. Eine Gebühr für die
Geschossfläche wird dabei nicht mehr berücksichtigt.
Detaillierte Berechnung:
Grundstück mit Einfamilienhaus, Drei-Personen-Haushalt
Allgemeine Angaben
Frischwasserverbrauch: Grundstück mit
Einfamilienhaus (Drei-Personen-Haushalt) und einem
Frischwasserverbrauch von: 120,00 m3 /
Jahr
Geschossfläche: Grundstück mit Einfamilienhaus und
einer Geschossfläche von: 2 50,00 m2
Versiegelte Fläche: Grundstück mit Einfamilienhaus
und einer versiegelten Fläche von: 650,00 m2
(Grundstücksgröße) x 0,30 (Gebietsabflussbeiwert) 195,00
m2
Berechnung der Abwassergebühr
| bisherige Gebührenberechnung | zukünftige Gebührenberechnung | ||
| Schmutzwassergebühr Frischwasserverbrauch: Schmutzwassergebühr: Summe Schmutzwassergebühr: |
120,00 m3 2,15 €/m3 120,00 x 2,15 = 258,00€ |
Schmutzwasser- und Geschossflächengebühr Frischwasserverbrauch: Schmutzwassergebühr: Summe Schmutzwassergebühr: |
120,00 m3 1,60 €/m3 120,00 x 1,60 = 192,00 € |
| Geschossflächengebühr | Geschossflächengebühr wird zukünftig nicht berechnet |
||
| Geschossfläche: Geschossflächengebühr: |
250,00 m2 0,20 €/m2 |
||
| Summe Geschossflächengebühr: | 250,00 x 0,20 = 50,00€ | ||
|
Niegerschlagswassergebühr
|
Niegerschlagswassergebühr versiegelte Fläche: |
195,00 m2 0,50 €/m2 195,00 x 0,50 = 97,50€: |
|
| Gesamtsumme Abwassergebühr: | 308,00 € | Gesamtsumme Abwassergebühr: | 289,50 € |
2. Beispiel
Ein Verbrauchermarkt hat - wie das Einfamilienhausgrundstück aus
Beispiel 1 - einen jährlichen Trinkwasserverbrauch von 120
m3, besitzt eine (amtliche) Geschossfläche von 1.000
m2 und verfügt über eine anrechenbare versiegelte Fläche von
3.000 m2. Nach der aktuellen Gebührenregelung und den
aktuellen Gebührensätzen entfällt auf dieses Grundstück eine
Abwassergebühr von 458,00 €. Eine Gebühr für die versiegelte Fläche
wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach Einführung der getrennten Abwassergebühr hätte das gleiche
Grundstück bei einem angenommen Gebührensatz von 1,60 €/m3
für die Einleitung von Abwasser ohne Vorklärung, sowie einem
angenommenen Gebühresatz von 0,50 €/m2 versiegelter Fläche
eine Abwassergebühr von 1.692,00 € entrichten. Die Differenz beträgt
1.234,00 €. Eine Gebühr für die Geschossfläche wird dabei nicht mehr
berücksichtigt.
Verbrauchermarkt, gewerblich - Allgemeine Angaben
Detaillierte Berechnung:
Frischwasserverbrauch: Verbrauchermarkt mit einem
Frischwasserverbrauch von: 120,00 m3 /
Jahr
Geschossfläche: Verbrauchermarkt mit einer
Geschossfläche von: 1 .000,00 m2
Versiegelte Fläche: Verbrauchermarkt mit einer versiegelten
Fläche von: 5.000,00 m2 (Grundstücksgröße) x 0,60
(Gebietsabflussbeiwert) 3.000,00 m2
Berechnung der Abwassergebühr
| bisherige Gebührenberechnung | zukünftige Gebührenberechnung | ||
|
Schmutzwassergebühr Frischwasserverbrauch: |
120,00 m3 |
Schmutzwasser- und Geschossflächengebühr |
120,00 m3 |
| Geschossflächengebühr | Geschossflächengebühr wird zukünftig nicht berechnet |
||
| Geschossfläche: Geschossflächengebühr: Summe Geschossflächengebühr: |
1.000,00 m2 |
||
|
Niegerschlagswassergebühr
|
Niegerschlagswassergebühr versiegelte Fläche: |
3.000,00 m2 0,50 €/m2 3.000,00 x 0,50 = 1.500,00€ |
|
| Gesamtsumme Abwassergebühr: |
458,00 € |
Gesamtsumme Abwassergebühr: |
1.692,00 € |
Verfahren zur Einführung
Der Markt Peißenberg erzielt durch die getrennte Abwassergebühr
keine Mehreinnahmen. Es handelt sich lediglich um eine
verursachergerechtere Umverteilung der entstandenen Kosten. Auch der
Markt Peißenberg selbst wird mit Niederschlagswassergebühren für seine
bebauten und befestigten Grundstücksflächen belastet.
Wie erfolgt die Einführung der „getrennten Abwassergebühr“
beim Markt Peißenberg?
Grundlage für die Neuberechnung der getrennten Abwassergebühr ist die
Erhebung der bebauten und befestigten Grundstücksflächen.
Die Einführung der gesplitteten Gebühr erfolgt nach dem Maßstab:
Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert.
Es handelt sich dabei um einen praktikablen und von der
Rechtsprechung anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dabei werden
zunächst die Grundstücke ausgesondert, die nur über einen
Schmutzwasseranschluss verfügen bzw. kein Niederschlagswasser in die
Entwässerungseinrichtung Peißenberg einleiten.
Die bebaute Fläche der in die Entwässerungseinrichtung einleitenden
Grundstücke wird aus der digitalen Flurkarte ermittelt. Diese wird von
den staatlichen Vermessungsämtern geführt.
Die Grundstücke werden mit dem Abflussbeiwert zu Zonen
zusammengefasst. Diese Zonen werden in einer Gebietsabflussbeiwertkarte
der Entwässerungseinrichtung Peißenberg grundstücksscharf erfasst.
Diese Karte wird Bestandteil der Gebührensatzung.
Aus dieser Karte kann jeder Bürger ersehen, welcher Zone sein
Grundstück zugeordnet wurde. Und mit welchem Gebietsabflussbeiwert die
Grundstücksfläche seines Grundstücks multipliziert wird.
Gebietsabflussbeiwert (z.B. 0,3 in Zone II) x Grundstücksfläche (z.B.
1.000 m2) ergibt den Flächenwert (hier also: 300
m2), der dann künftig mit dem Gebührensatz
Niederschlagswasser (hier fiktiv mit: 0,50 € / m2
angenommen) zu multiplizieren ist. Im Beispielsfall müsste der
betroffene Gebührensschuldner also eine jährliche
Niederschlagswassergebühr von 150,-- € entrichten.
Für Einzelfälle ist in der Satzung ein Korrektiv zugunsten des Bürgers
dahingehend vorgesehen, dass dieser auf Antrag eine Einzelveranlagung
beantragen kann. Dies setzt den Nachweis des Grundstückseigentümers
voraus, dass die tatsächlich angeschlossene Fläche entweder (relativ)
um mehr als 25% von dem laut Gebietsabflussbeiwertkarte angenommenen
Wert abweicht. Oder aber (absolut) einen noch spezifisch für Peißenberg
zu ermittelnden festen Größenparameter (z.B. 300 m2)
überschreitet.
Wie erfolgt die Einführung der „getrennten Abwassergebühr“ beim Markt Peißenberg?
Diese Korrektur kann vor Erlass von Gebührenbescheiden auch schon im
Anhörungsverfahren (Bürgerinformationsbüro) beantragt werden. Dazu wird
bei den Gemeindewerken Peißenberg ein Bürgerinformationsbüro
eingerichtet. Der Termin an dem das Bürgerinformationsbüro geöffnet
sein wird, wird rechtzeitg durch die entsprechenden Medien
veröffentlicht.
Jeder Gebührenschuldner erhält vor Beginn des Anhörungsverfahrens ein
Schreiben, in dem ihm mitgeteilt wird, welcher Zone und welchem
Gebietsabflussbeiwert sein Grundstück zugeordnet werden soll. Er kann
daraus auch ersehen, mit welcher Fläche (m2) er zur
Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. Diese Vermutung
kann er widerlegen.
Der Gebührenschuldner muss dazu aber nachweisen, dass die tatsächlich
bebaute und befestigte Fläche seines Grundstücks, von der
Niederschlagswasser in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung
gelangt, um die angegebene relative (25% Fläche) bzw. absolute Fläche,
von der nach dem Maßstab Grundstücksfläche x Gebietsabflussbeiwert
angenommenen Fläche abweicht.
Erst nachdem alle Informationen und Korrekturen aus dem
Anhörungsverfahren erfasst und eingearbeitet sind, kann dann der
Gebührensatz für das Niederschlagswasser ermittelt werden. Der
Gebührenschuldner erhält den Gebührenbescheid für den Zeitraum Januar
bis Dezember, zahlbar in mehreren Teilbeträgen.
Der Gebührenschuldner muss den Antrag, die Niederschlagswassergebühren
nach der tatsächlich bebauten und befestigten Fläche zu berechnen,
spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist für den
Gebührenbescheid stellen. Anträge, die nach dem Ablauf der
Widerspruchsfrist eingehen, werden dann erst wieder ab dem
Veranlagungszeitraum, in dem der Antrag eingeht, berücksichtigt. Nach
Erhalt des Gebührenbescheids kann der Gebührenschuldner den Nachweis
nur anhand einer Planskizze führen, welche die einzelnen Flächen, von
denen aus Niederschlagswasser eingeleitet wird oder abfließt, genau
bezeichnet und ihre Größe angibt.
Zum Downloaden:
- resolveUid/Antrag auf Einzelveranlagung von Niederschlagswassergebühren
- Muster Planskizze zur Veranlagung von Niederschlagswassergebühren
Die Praxis
Bei den Gemeindewerken Peißenberg wird nach Versand der
Anhörungsbögen an die Gebührenschuldner ein Bürgerinformationsbüro
eingerichtet. Der Termin an dem das Bürgerinformationsbüro geöffnet
sein wird, wird rechtzeitg durch die entsprechenden Medien
veröffentlicht. Innerhalb dieses Bürgerinformationsbüros haben Sie als
Gebührenschuldner die Möglichkeit mit Ihrem Anhörungsbogen, oder
Anhörungsbögen (falls Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind), Fragen
zu stellen, und ggf. Änderungen geltend zu machen, soweit diese den
Satzungsbestimmungen entsprechen.
Die Gemeindewerke Peißenberg halten sich vor, Änderungen die innerhalb
dieses Bürgerinformationsbüros entgegengenommen wurden, durch
Vor-Ort-Kontrollen zu überprüfen. Erst wenn auch diese
Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt wurden, und dessen Ergebnisse
vorliegen, sind alle notwendigen Informationen für die Erstellung der
Gebührenbescheide, bzw. der Vorrauszahlungen für die
Niederschlagswassergebühr vorhanden. Erst dann kann auch ein
m2-Preis pro m2 versiegelter Fläche genannt
werden.
Ihre Mitarbeit ist erwünscht, weil ...
- die Daten über die in die städtische Kanalisation eineleitenden versiegelten Flächen genauer werden
- es in Ihrem eigenen Interesse liegt, Ungenauigkeiten der Pauschalierung zu korrigieren
Ihre Ansprechpartner für Fragen
und Anregungen erreichen Sie unter:
Tel. (08803) 690 - 230 - Herr Schamper
Fax (08803) 690 - 250
E-Mail: info@gemeindewerke-peissenberg.de
Internet: www.gemeindewerke-peissenberg.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr,
Montag bis Mittwoch 14 – 16 Uhr sowie
Donnerstag 14 – 18 Uhr
Gemeindewerke Peißenberg
Hauptstrasse 77
82380 Peißenberg
Hier die Broschüre Getrennte Abwassergebühren zum Download.
