Bekanntgabe der ab 08.11.2006 neu geltenden Stromgrundver-sorgungsverordnung (StromGVV)
Bekanntmachung
Am 8. November 2006 trat die neue Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft. Diese Rechtsverordnung löst die AVBEltV ab und bildet künftig die Grundlage für alle bestehenden Verträge des Allgemeinen Tarifs mit Haushaltskunden und Grundversorgungsverträge, die bisher die AVBEltV als Vertragsinhalt hatten. Die Stromgrundversorgungsverordnung erhalten Sie auf Wunsch von unserer Kundenberatung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08803/690-233 bzw. -232 zu den u.a. Öffnungszeiten. Sie finden die Verordnung auch im Internet unter www.gemeindewerke-peissenberg.de.
Als Haushaltskunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im
Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden
nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche
oder gewerbliche Zwecke kaufen.
