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Wegfall der Stromsteuervergünstigung bei Speicherheizungsanlagen ab dem 01.01.2007

Information

Ab dem 01.01.2007 entfällt die Stromsteuervergünstigung bei Speicherheizungsanlagen die vor dem 01.04.1999 installiert wurden. Dadurch erhöht sich der Stromsteuersatz netto von 1,23 Ct/kWh auf 2,05 Ct/kWh. Dies entspricht einer Bruttopreissteigerung von 0,98 Ct/kWh.
 

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