Wegfall der Stromsteuervergünstigung bei Speicherheizungsanlagen ab dem 01.01.2007
Information
Ab dem 01.01.2007 entfällt die Stromsteuervergünstigung bei
Speicherheizungsanlagen die vor dem 01.04.1999 installiert wurden.
Dadurch erhöht sich der Stromsteuersatz netto von 1,23 Ct/kWh auf 2,05
Ct/kWh. Dies entspricht einer Bruttopreissteigerung von 0,98
Ct/kWh.
