Erdgas
Von uns beziehen!
JETZT WECHSELN
Energie & Wärme sparen?
Wir beraten Sie!
HIER KLICKEN
Strom & Ökostrom
Ihre zuverlässige Versorgung!
JETZT WECHSELN
Wasser & Abwasser
Ihre sichere Ver-/Entsorgung durch uns!
HIER KLICKEN
Effizientes Freibad
Wir sichern die Zukunft!
HIER KLICKEN
Gesundheit
Gesund werden und Wohlbefinden!
HIER KLICKEN
Voriger
Nächster

Bereitschaftsdienst

Strom: 0171-8554606
Wasser: 0171-8554605
Kläranlage: 0170-3349759 / 08803 2997

Die Störungsannahme ist rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche zu erreichen!

Stromkennzeichnung und Umweltauswirkungen (§42 EnWG)

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland verpflichtet, Letztverbrauchern die Zusammensetzung des von ihnen verwendeten Stroms anzugeben. Dies gilt für Rechnungen, an Personen gerichtetes Werbematerial sowie die Darstellung auf Websites.
Die Regelungen zur Stromkennzeichnung sind in den §§ 42 EnWG sowie 54, 55 EEG enthalten.

Die Informationen zu Energieträgermix und Umweltauswirkungen sind mit den entsprechenden Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen sowie verbraucherfreundlich und in angemessener Größe in grafisch visualisierter Form darzustellen.
Die Überprüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung obliegt der Bundesnetzagentur.

Nach § 42 Abs. 1 und 2 EnWG haben Elektrizitätsversorgungsunternehmen dabei folgende Informationen anzugeben:

Strompreisbestandteile und Schlichtungsmöglichkeiten

Eine inhaltliche Erläuterung der auszuweisenden Strompreisbestandteile ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Zum besseren Verständnis der Preiszusammensetzung sowie zur Vermeidung von Missverständnissen kann es jedoch hilfreich sein, energiewirtschaftliche Fachbegriffe an dieser Stelle zu erläutern. Diese finden Sie in unter dem Button “Informationen zum Strompreis”.

Weitere ausführliche Beschreibungen aller staatlichen Umlagen wie z.B. der EEG-Umlage, der KWK(G)-Umlage; der StromNEV; der §19-; §17- und §18-Umlage, erhalten Sie unter www.netztransparenz.de .

Die Umlagen sowie die Konzessionsabgabe im Netzbereich der Gemeindewerke Peißenberg KU, finden Sie unter der Rubrik “Strom-Netz” (Netzentgelte).

Informationen zu Anbietern von Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de .

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice der Gemeindewerke Peißenberg KU angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V. • Friedrichstr. 133 • 10117 Berlin • Telefon 030 / 2757240-0 • Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de oder per Mail info(at)schlichtungsstelle-energie.de