Energieeinspeisung

Photovoltaik/BHKW

Gesetzliche Grundlagen

Informationen zum Marktstammdatenregister:

Der Gesetzgeber hat 2014 damit begonnen ein neues Register einzuführen und die Bundesnetzagentur mit seiner Einrichtung und seinem Betrieb beauftragt: Das Marktstammdatenregister (MaStR). Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.

Pflichten der Anlagenbetreiber

Zu sämtlichen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst registrieren und sie müssen die Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind aktuell zu halten. Eine neue Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert war.

Daten zu Anlagenbetreibern und Anlagen

Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:
  
• Alle neuen Anlagen und alle bestehenden Anlagen,
• Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie,
• Anlagen zur Erzeugung von Strom und Gas

Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird.
Außerdem werden Daten zu bestimmten energiemarktrelevanten Verbrauchsanlagen registriert.