Kundenzufriedenheit

In einer aktuellen Kundenzufriedenheitsstudie, beauftragt durch die Gemeindewerke Peißenberg KU, durchgeführt von unabhängigen Experten, erhielten die Gemeindewerke eine herausragende Bestnote von 1,8! Die umfassende Bewertung basierte auf Telefonumfragen bei 400 zufällig ausgewählten Kunden und legte einen besonderen Fokus auf Leistung, Service, Preise und Marketing.

Kundenzufriedenheit

In einer aktuellen Kundenzufriedenheitsstudie, beauftragt durch die Gemeindewerke Peißenberg KU, durchgeführt von unabhängigen Experten, erhielten die Gemeindewerke eine herausragende Bestnote von 1,8! Die umfassende Bewertung basierte auf Telefonumfragen bei 400 zufällig ausgewählten Kunden und legte einen besonderen Fokus auf Leistung, Service, Preise und Marketing.

Bereitschaftsdienst

Strom: 0171-8554606
Wasser: 0171-8554605
Kläranlage: 0170-3349759 / 08803 2997

Die Störungsannahme ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen!

Hinweisgeber

schutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Aus diesem Grund haben die Gemeindewerke Peißenberg KU Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger als interne Meldestelle (Hinweisgeberbeauftragten) beauftragt.

Die interne Meldestelle steht Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten zur Verfügung, um über mögliche Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien, aber auch über andere Missstände am Arbeitsplatz zu informieren. Dabei steht es den Hinweisgebenden frei ihre Identität zu offenbaren oder den Hinweis anonym zu geben.

Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung. Eingegangene Meldungen werden dokumentiert und bearbeitet, wobei der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person oberste Priorität hat. Wir garantieren höchsten Vertraulichkeit und bieten umfassenden Schutz vor Benachteiligung (Repressalien Schutz), wenn die hinweisgebende Person Grund zur Annahme hat, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung erhalten Hinweisgebende eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ebenfalls erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, sofern sich ihr Verdacht nicht bestätigt hat.

Kontakt

Wenn ein Verdacht für Fehlverhalten oder Missstände besteht, haben alle Hinweisgebenden die Möglichkeit sich an unseren unabhängigen Ombudsmann Herrn Rechtsanwalt Sebastian Krieger als neutrale Stelle zu wenden.

Hinweise können per E-Mail an info@kanzlei-krieger.de, per Telefon unter 0881 1376130 oder in einem persönlichen Termin geben werden. Einen solchen bittet Herr Krieger unter der genannten Telefonnummer zu vereinbaren.