Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren 2026 – 2029

Kurzüberblick zur Gebührenanpassung ab 2026

Zum 01. Januar 2026 treten in Peißenberg neue Wasser- und Abwassergebühren in Kraft. Der Marktgemeinderat und der Verwaltungsrat der Gemeindewerke haben diese Anpassung im November 2025 beschlossen. Hintergrund sind deutlich gestiegene Betriebs- und Energiekosten, wichtige Investitionen in die Infrastruktur sowie besondere geografische Rahmenbedingungen der Gemeinde. Trotz einzelner Entlastungen, etwa durch den Anschluss Hohenpeißenbergs an die Kläranlage Peißenberg, lassen sich die notwendigen Anpassungen nicht vollständig kompensieren.

In diesem kurzen Erklärfilm zeigen wir, warum – und wie die Gebühren entstehen.

Die neuen Wasser- und Abwassergebühren basieren auf der gesetzlich vorgeschriebenen Vier-Jahres-Kalkulation, die sowohl vergangene Ist-Kosten als auch künftige Planwerte berücksichtigt. Steigende Energie-, Material- und Personalkosten sowie Investitionen in zwei neue Hochbehälter und moderne Aufbereitungstechnik waren entscheidende Kostentreiber. Gleichzeitig wirken der Wegfall der Konzessionsabgabe und die geplante eigene Klärschlammpresse entlastend. Für Haushalte bedeutet dies Mehrkosten von rund 31,00 Euro pro Monat für ein Einfamilienhaus bzw. etwa 10,00 Euro pro Monat für einen kleinen Haushalt. Die Gebühren bleiben bis 2029 stabil; alle Betroffenen erhalten ihre Bescheide bis Ende März 2026.

Fragen und Antworten

Aus welchem Grund werden die Gebühren für Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser angepasst?

Die Versorgung mit Wasser und Abwasser ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Gebühren sind kostenbasiert und nicht gewinnorientiert. Über- oder Unterdeckungen der vergangenen vier Jahre werden im aktuellen Kalkulationszeitraum (2026 – 2029) ausgeglichen. Auch Investitionsmaßnahmen in diesem Zeitraum werden einkalkuliert.

Ungeplante Ausgaben sowie nicht einkalkulierte Kostensteigerungen der letzten vier Jahre müssen im nächsten Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Hierzu zählen unter anderem Investitionskosten beim Hochbehälter „Schweiber“, die Chlorung 2024, die Anschaffung der UV-Filteranlagen sowie steigende Personal- und Materialkosten.

Die Zählergrundgebühr beträgt künftig 120,00 Euro pro Jahr. Die Gebühr für 1.000 Liter (1 m³) Wasser beträgt 3,69 Euro, für Abwasser 3,20 Euro. Die Abgabe pro m² Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,79 Euro. Diese Angaben stellen Nettowerte dar.

Die neuen Gebühren werden zum 01.01.2026 wirksam und gelten bis zum 31.12.2029.

Die Kosten für Wasser und Abwasser werden auf der Homepage der Gemeindewerke Peißenberg KU unter „Download – Aktuelles – Wasser“ veröffentlicht und im Rahmen der Jahresgebührenbescheide ausgewiesen. Für Niederschlagswasser wird Anfang des Jahres 2026 ein neuer Gebührenbescheid erstellt und verschickt.

Bei einem Einpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 48 m³ pro Jahr bedeutet dies etwa 14,00 Euro Mehrkosten pro Monat. Ein Einfamilienhaus mit einem geschätzten Verbrauch von 140 m³ liegt monatlich etwa 31,00 Euro höher.

Dazu benötigen Sie Ihren individuellen Wasserverbrauch in m³. Diesen können Sie zum Beispiel Ihrem letzten Gebührenbescheid entnehmen. Der Verbrauch wird mit den neuen Preisen pro m³ multipliziert. Hinzu kommt die Grundgebühr. Diese Summe kann anschließend mit dem letzten Gebührenbescheid verglichen werden.

Durch sparsamen Wasserverbrauch können die Gebühren für den Endverbraucher gesenkt werden. Jede Einsparung reduziert direkt die Wasser- und damit auch die Abwassergebühren auf dem Jahresgebührenbescheid. Allerdings führt ein insgesamt sinkender Wasserverbrauch in Peißenberg dazu, dass die gleichen Gesamtkosten auf eine geringere Menge umgelegt werden. Dadurch kann der kalkulierte Kostenanteil pro m³ in der nächsten Kalkulationsperiode steigen.

Eine erneute Kalkulation erfolgt zum Stichtag 01.01.2030 für den Zeitraum 2030 – 2033.

Der Großteil der Kommunen orientiert sich an dieser Kalkulationsregel. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Konstanz. Das bedeutet, dass die Zeiträume nicht beliebig verändert werden dürfen. Die Entscheidung über den Kalkulationszeitraum wird vom Gemeinde- und Verwaltungsrat verabschiedet. Bei großen Unterdeckungen hilft ein längerer Zeitraum, da die aufgelaufenen Kosten über mehrere Jahre gestreckt werden können.

Die regelmäßige Überprüfung der Gebührensätze erfolgt gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei gelten das Kostendeckungsprinzip sowie das Überdeckungsverbot. Die Kalkulation wird in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erarbeitet. Der Marktgemeinderat erteilt hierzu einen Weisungsbeschluss an den Verwaltungsrat der Gemeindewerke. Dieser beschließt letztendlich in einer öffentlichen Sitzung die neuen Gebührenvorschläge.

Grundsätzlich ja – sollten sich im nächsten Bemessungszeitraum unerwartete Überschüsse ergeben. Diese wären gemäß Überdeckungsverbot auszugleichen.

Die aktuelle Handhabung regelt die Kostenverteilung anhand des individuellen Wasserverbrauchs. Das bedeutet, dass jeder seine Kosten durch den eigenen Verbrauch steuern kann. Bei Mietern erfolgt die Verrechnung des Wasserverbrauchs über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

Ja, die Anpassung betrifft alle Wasseranschlüsse im Versorgungsgebiet der Gemeinde Peißenberg. Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Wegfall der Abwassergebühren, wenn das Abwasser nicht über die Kanalisation, sondern etwa über Kleinkläranlagen entsorgt wird. Grundsätzlich sind große Verbrauchsmengen – etwa bei Industriebetrieben – für alle Verbraucher hilfreich, da diese aufgrund der höheren Wassermengen einen größeren Kostenanteil tragen.

Nein. Die Kosten werden anhand der berechneten Gebührensätze gleichermaßen auf alle verteilt. In Peißenberg wird außerdem auf die einmalige Erhebung von Verbesserungsbeiträgen verzichtet, da diese nicht alle Bürger gleichermaßen betroffen hätten. Die Verteilung über verbrauchsabhängige Gebühren pro m³ stellt somit eine faire Lösung für alle Verbraucher dar.

Durch den vorübergehenden Leerstand wird in dieser Zeit wenig bis kein Wasser verbraucht. Somit fallen für Wasser und Abwasser keine verbrauchsabhängigen Gebühren an. Eine Ausnahme ist die Grundgebühr, da diese unabhängig vom Verbrauch erhoben wird.

Ein Teil der Gebührenanpassung dient dem Ausgleich der Kostenunterdeckung des letzten Bemessungszeitraums. Der andere Teil fließt in Investitionen wie den Neubau des Hochbehälters Oberbuchau, die Sanierung der Quelle Paterzell sowie die Erweiterung des Wasserschutzgebiets am Brunnen Burg. Im Bereich Abwasser sind Investitionen in eine eigene Klärschlammpresse sowie erforderliche Sanierungen im Kanalnetz vorgesehen. Diese Investitionen sowie der Anschluss des Abwassers aus Hohenpeißenberg führen langfristig zu einer Kostenentlastung. Auch laufende Betriebskosten wie Personal, Umlagen aus Verwaltung und Bauhof sowie Materialkosten (z. B. Reparaturen von Rohrbrüchen) sind in den Abgaben enthalten.

Belastbare Vergleiche zwischen Kommunen sind kaum seriös möglich. Die Kalkulationszeitpunkte, die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen, Topologie und Geologie, die Größe der Kommune sowie der Zustand der jeweiligen Leitungsnetze unterscheiden sich stark. Ebenso variieren Personal- und Kostenstrukturen, insbesondere wenn Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung über Zweckverbände erfolgen. Die Gemeindewerke Peißenberg KU gehen davon aus, dass auch andere Versorger ihre Gebühren erhöhen werden.