Mit einem Balkonkraftwerk können Sie auf einfache Weise Ihren eigenen Strom produzieren – direkt vom Balkon, der Terrasse oder aus dem Garten. Die kompakten Solaranlagen lassen sich unkompliziert installieren und speisen den erzeugten Strom direkt in Ihr Hausnetz ein. So senken Sie Ihre Energiekosten und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Wer ein Balkonkraftwerk betreiben möchte, sollte sich vor der Inbetriebnahme über die geltenden technischen und gesetzlichen Anforderungen informieren.
Balkonkraftwerk
– Wie funktioniert es –
Was gibt es zu beachten bei neuen technischen Einrichtungen sowie Erzeugungsanlagen?
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Mehr InformationenFAQ
– Balkonkraftwerk. Ihre Fragen, unsere Antworten –
Balkonkraftwerke werden häufig an folgenden Standorten betrieben:
Entscheidend ist, dass die Montage fachgerecht erfolgt und die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie dürfen pro Verbrauchsstelle bzw. Zähler Solarmodule mit einer Gesamtleistung von maximal 2.000 Wp anschließen. Der dazugehörige Wechselrichter darf eine maximale Ausgangsleistung von 800 VA (bzw. 800 W) haben.
Wichtig: Die 2.000 Wp beziehen sich auf die Leistung der PV-Module, die 800 VA auf die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters. Werden diese Grenzen überschritten, können die Anforderungen für größere Photovoltaikanlagen nach dem EEG gelten.
Vor der Installation sollten die baulichen Gegebenheiten geprüft werden. Dazu gehören insbesondere:
Darüber hinaus sollten Betreiber die Herstellerangaben sowie die aktuellen gesetzlichen Regelungen beachten.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den geltenden Vorschriften ab. Bei Mietwohnungen oder Eigentümergemeinschaften können zusätzliche Regelungen gelten.
Für Balkonkraftwerke gelten Registrierungs- und Meldepflichten. Die aktuell geltenden Anforderungen sollten vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
Vereinzelt gibt es Verkäufer/Errichter, die sich um den bürokratischen Teil kümmern. In der Regel müssen Sie dies jedoch selbst übernehmen, da die Anlage unter Ihrem Namen betrieben wird und Sie auch hierfür haftbar gemacht werden können.
Melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden!
Lassen Sie sich nicht verunsichern und überstürzen Sie nichts, denn nicht alles, was nach Energiewende aussieht oder als solche verkauft wird, ist auch ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll. Falls Sie sich unsicher sind, setzen Sie sich im Vorfeld mit uns telefonisch unter 08803 690-200 in Verbindung, ganz nach dem Motto: GEMEINSAM MEHR ERREICHEN!
Nein. Ein Zählerwechsel muss nicht vor der Inbetriebnahme eines zulässigen Balkonkraftwerks erfolgen. Auch ein vorhandener analoger Stromzähler (Ferraris-Zähler) darf zunächst weiter betrieben werden.
Der erforderliche Zählerwechsel wird durch den Messstellenbetreiber veranlasst. Bis zum Einbau eines modernen Zweirichtungszählers bzw. eines intelligenten Messsystems darf das Balkonkraftwerk unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits betrieben werden.
NEIN! Grundsätzlich sind die Zähler Eigentum des Netzbetreibers und dürfen auch nur mit einer Genehmigung von diesem verändert werden! In der Regel wird von Ihrem Elektriker ein Termin mit unseren Monteuren für solch eine Änderung vereinbart.
Balkonkraftwerke, Wallboxen, Stromspeicher, Photovoltaik-Anlagen (auch Änderungen an der bestehenden Anlage!), BHKWs, elektrische Direktheizungen oder Wärmepumpen sind alle meldepflichtig! Hierfür gibt es die jeweiligen Formulare, die vor der Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung ausgefüllt und gemeldet werden müssen.
Für die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken stellen wir Ihnen die erforderlichen Informationen und Formulare zum Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für die Inbetriebnahme die jeweils gültigen technischen und gesetzlichen Vorgaben maßgeblich sind.
Balkonkraftwerk anmelden
Vor der Inbetriebnahme sind bestimmte Melde- und Registrierungspflichten zu beachten.
Benötigte Unterlagen:
Weiterführende Informationen
Gartenhauskraftwerk
Weitere Informationen: In unserem Ratgeber „Solaranlage auf dem Gartenhaus – Was ist zu beachten?“ finden Sie wichtige Hinweise zu Photovoltaikanlagen auf Gartenhäusern, möglichen Einsatzbereichen und den zu beachtenden Rahmenbedingungen.
Photovoltaik-Projekte
Mit verschiedenen Photovoltaik-Projekten auf öffentlichen und kommunalen Gebäuden wird die Nutzung erneuerbarer Energien in Peißenberg und der Region sichtbar. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Anlagen und bereits realisierte Projekte.
Energieeinspeisung
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, Registrierungspflichten sowie zur Einspeisung und Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlagen.
Balkonkraftwerk
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu den Anforderungen, die beim Betrieb eines Balkonkraftwerks zu beachten sind.
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