Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Ein Preis – vier Bestandteile: Eigenkosten, Energie, Netz, Staat

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die weit über die reine Stromerzeugung hinausgehen. Neben den Kosten für die eigentliche Energie spielen auch staatliche Abgaben, Steuern sowie Entgelte für die Nutzung der Stromnetze eine entscheidende Rolle. 

Diese verschiedenen Faktoren werden von Energieversorgern, Netzbetreibern und dem Gesetzgeber beeinflusst und regelmäßig angepasst. Für Verbraucher entsteht so ein komplexer Preis, der sich aus transparenten, aber vielfältigen Einzelkomponenten zusammensetzt.

Besandteile in Prozent

Energiemix

Woher kommt der Strom – wie nachhaltig er ist?

Der Energiemix beschreibt die Zusammensetzung der verschiedenen Energiequellen, aus denen unser angebotener Strom erzeugt wird. Dazu zählen unter anderem erneuerbare Energien sowie konventionelle Energieträger.

Darstellung verschiedener Energiequellen wie Solarenergie, Windkraft, Wasserkraft und konventionelle Kraftwerke im Stromnetz.

Stromkennzeichnung und Umweltauswirkungen

Gesetzliche Angaben zum Strommix und zur Umweltbilanz

Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Letztverbrauchern die Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Dies gilt für Stromrechnungen, an Kunden gerichtetes Werbematerial sowie für die Darstellung auf Websites.

Die Regelungen zur Stromkennzeichnung sind in den §§ 42 EnWG sowie 54 und 55 EEG festgelegt.

Dabei sind Angaben zum Energieträgermix und zu den Umweltauswirkungen durch die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen und verbraucherfreundlich sowie in angemessener Größe grafisch darzustellen.

Die Prüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung erfolgt durch die Bundesnetzagentur.

Strompreisbestandteile und Schlichtungsmöglichkeiten

Wissenswertes zum Strompreis und Hilfe bei Fragen

Eine inhaltliche Erläuterung der auszuweisenden Strompreisbestandteile ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Zur besseren Verständlichkeit der Preiszusammensetzung sowie zur Vermeidung von Missverständnissen kann es jedoch hilfreich sein, energiewirtschaftliche Fachbegriffe an dieser Stelle zu erläutern. Diese finden Sie unter dem Button „Informationen zum Strompreis“.

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133 • 10117 Berlin
Telefon: 030 – 275 7240-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de

Weitere ausführliche Informationen zu staatlichen Umlagen wie der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der StromNEV-Umlage sowie der §19-, §17- und §18-Umlage erhalten Sie unter www.netztransparenz.de.

Die Umlagen sowie die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Gemeindewerke Peißenberg KU finden Sie in der Rubrik „Strom-Netz“ (Netzentgelte).

Informationen zu Anbietern von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz finden Sie in der öffentlich geführten Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor der Verbraucherservice der Gemeindewerke Peißenberg KU kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.

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