Nachhaltige Energie

mit Photovoltaik & Blockheizkraftwerken

– Informationen zur Stromerzeugung, Einspeisung und Anmeldung Ihrer Anlage –

Erneuerbare Energien und effiziente Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichen eine umweltschonende Stromerzeugung und stärken gleichzeitig die Versorgungssicherheit. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu gesetzlichen Vorgaben, Registrierungspflichten sowie zur Einspeisung und Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlagen.

Informationen zum Marktstammdaten-register

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2014 damit begonnen, ein neues Register einzuführen, und die Bundesnetzagentur mit dessen Einrichtung und Betrieb beauftragt: das Marktstammdatenregister (MaStR).

Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf Grundlage der §§ 111e und 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung.

Das MaStR ist – unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit – öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden.

Pflichten der Anlagenbetreiber

Zu sämtlichen Anlagen müssen sich die Betreiber selbst registrieren und die entsprechenden Anlagendaten eingeben. Alle Daten sind stets aktuell zu halten. Eine Registrierung im MaStR ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage bereits in einem der vorherigen Register der Bundesnetzagentur erfasst war.

Zentrale Erfassung von Energieanlagen

– Welche Anlagen und Daten im MaStR registriert werden müssen –

Das MaStR erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Erzeugungsanlagen:

Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden auch Daten zu bestimmten energiemarktrelevanten Verbrauchsanlagen registriert.

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