Grafische Darstellung nachhaltiger Energie mit Blume, Wasser und Thermostat.

Ersatzversorgung

mit Strom für Privatkunden

– Sicher mit Strom versorgt, auch ohne Vertrag –

Wenn Ihr bisheriger Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann – zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz oder eines fehlgeschlagenen Anbieterwechsels – übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die sogenannte Ersatzversorgung gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Ihr Haushalt wird dabei ohne Unterbrechung weiterhin mit Strom versorgt. Sie müssen zunächst nichts unternehmen.

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangsversorgung und gilt für maximal drei Monate.

Korb mit Batterien neben einer Steckdose und eingeschalteter Tischlampe als Symbol für eine vorübergehende Stromversorgung.

Was bedeutet Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung stellt sicher, dass Haushaltskunden jederzeit mit Strom beliefert werden – auch dann, wenn kein gültiger Stromliefervertrag besteht oder ein Lieferant kurzfristig ausfällt. Ersatzversorger ist gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der örtliche Energieversorger.

Typische Situationen sind zum Beispiel:

In diesen Fällen übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Stromlieferung, damit Ihr Haushalt weiterhin zuverlässig versorgt wird.

Die wichtigsten Punkte zur Ersatzversorgung

Im Grundversorgungsgebiet der Gemeindewerke Peißenberg KU werden Haushaltskunden zuverlässig mit Strom beliefert.

Die Ersatzversorgung erfolgt auf Grundlage von §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Die Ersatzversorgung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Wird innerhalb dieses Zeitraums kein neuer Liefervertrag abgeschlossen, erfolgt automatisch der Übergang in die Grundversorgung.

Sie können jederzeit einen neuen Stromvertrag abschließen – bei uns oder bei einem anderen Anbieter.

Preise der Ersatzversorgung

Für die Stromlieferung gelten die jeweils aktuellen Preise der Ersatzversorgung.

Die Preise setzen sich in der Regel zusammen aus:

Stromkennzeichnung

Die Zusammensetzung unseres Stroms sowie Informationen zu den Energieträgern und Umweltauswirkungen finden Sie in der Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wechsel aus der Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung dient ausschließlich als kurzfristige Notversorgung.

Damit Sie langfristig von günstigeren Konditionen profitieren können, empfehlen wir Ihnen, zeitnah einen passenden Stromtarif auszuwählen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit:

Grundversorgung

Wenn Sie innerhalb von drei Monaten keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, werden Sie automatisch in die Grundversorgung übernommen.

Alle Informationen zu Preisen und Konditionen der Grundversorgung finden Sie hier:

Warum die Gemeindewerke Peißenberg KU die beste Wahl als Stromanbieter ist!

Seit mehr als 100 Jahren stehen wir für eine sichere und verlässliche Energieversorgung in der Region. Als erfahrener Stromanbieter verbinden wir Tradition mit Zukunft und entwickeln unsere Leistungen kontinuierlich weiter – für eine moderne, nachhaltige Energieversorgung.

Als regionaler Energieversorger sorgen wir für eine sichere und stabile Stromversorgung in unserer Region.

Wir sind direkt vor Ort für Sie da und kennen die Anforderungen unserer Region.

Wir engagieren uns aktiv für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung.

FAQ

– Ersatzversorgung. Wir beantworten Ihre Fragen –

Sie fallen in die Ersatzversorgung, wenn kein gültiger Stromliefervertrag besteht oder Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht mehr beliefern kann – zum Beispiel bei Insolvenz des Lieferanten oder einem fehlgeschlagenen Anbieterwechsel.

Die Ersatzversorgung ist eine kurzfristige gesetzliche Notversorgung für maximal drei Monate. Die Grundversorgung ist die reguläre Stromversorgung des örtlichen Grundversorgers für Haushaltskunden ohne speziellen Stromvertrag.

Die Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate begrenzt. Wenn Sie in dieser Zeit keinen neuen Liefervertrag abschließen, wechseln Sie automatisch in die Grundversorgung.

Ja. Sie können jederzeit einen neuen Stromvertrag abschließen und den Anbieter wechseln.

Ihr Ersatzversorger ist immer der örtliche Grundversorger – also das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Ja. Für eine korrekte Abrechnung ist es wichtig, dass Sie Ihren aktuellen Zählerstand übermitteln. In vielen Fällen werden Sie vom Energieversorger dazu aufgefordert.

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