Abwassernetz Peißenberg

– Aufbau und Entwässerungssystem –

Das Abwassernetz Peißenberg gewährleistet eine sichere und umweltgerechte Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser. Erfahren Sie mehr über Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Ihre Möglichkeiten zur Kanalauskunft.

Das Kanalnetz in Zahlen:

Regen- und Oberflächenwasser fließt in einen Straßenablauf des Kanalnetzes.

Wer ist verantwortlich für das Kanalnetz?

Verantwortlich für Betrieb und Unterhalt sind die Gemeindewerke Peißenberg KU gemäß der gültigen Entwässerungssatzung.

Welche Kanalarten gibt es in Peißenberg?

Das Abwassernetz Peißenberg besteht aus verschiedenen Kanaltypen:

Ergänzt wird das Netz durch sieben Entlastungsbauwerke. Diese stellen sicher, dass bei starkem Regen keine Überlastung entsteht und das Wasser kontrolliert abgeleitet wird.

Wie ist das Kanalnetz aufgebaut?

Das Kanalnetz ist in zwei Bereiche unterteilt:

Beide Systeme werden hydraulisch getrennt betrieben. Eine Verbindung besteht ausschließlich über eine Abwasserdruckleitung.

Welches Entwässerungssystem wird genutzt?

Der Markt Peißenberg wird überwiegend im Mischsystem entwässert.

Dabei werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeführt.

Wartung und Zustandsbewertung des Kanalnetzes

Die Abwasserkanäle in Peißenberg werden regelmäßig gespült und mithilfe ferngesteuerter Kameras überprüft. Auf Basis dieser Inspektionen erfolgt eine professionelle Zustandsbewertung der Anlagen.

Darauf aufbauend werden gezielte Sanierungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit des Abwassernetzes Peißenberg dauerhaft zu sichern.

Auskunft aus dem Kanalkataster

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Kanalkataster der Gemeinde Peißenberg zu beantragen. Dabei werden Informationen zum öffentlichen Kanal bereitgestellt.

Die Anfrage kann bequem per E-Mail an folgende Adresse gestellt werden: planauskunft@peissenberg.de

Gesetzliche Grundlagen des Abwassernetzes

Für das Abwassernetz Peißenberg gelten klare gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen insbesondere:

Diese regeln Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie den Schutz der Gewässer.

Private Grundstücksentwässerung

– Genehmigungspflicht, Änderungen und Zuständigkeiten –

Neu zu erstellende Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeindewerke Peißenberg KU. Ebenso Änderungen an den vorhandenen Anlagen, zum Beispiel durch Umbauten und Erweiterungen. Die Unterhaltungslast für die innerhalb des privaten Grundstücks befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze obliegt den Grundstückseigentümer

Genehmigungsverfahren

– Kanalanschluss & Niederschlagswasser –

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung ist bei den Gemeindewerken Peißenberg KU ein Antrag auf Kanalanschluss sowie ein Entwässerungsplan in digitaler Form einzureichen (siehe Antrag und Merkblatt im Downloadbereich).

Nach der Genehmigung der Entwässerungsplanung können die geplanten Arbeiten an der Entwässerungsanlage bei den Gemeindewerken Peißenberg angemeldet werden.

Verlegte Kanalrohre und Schachtbauwerk während der Herstellung eines Kanalanschlusses.

Welche Arbeiten sind anzumelden?

Grundsätzlich sind alle Arbeiten an genehmigungspflichtigen Anlagenteilen anzumelden, insbesondere:

Was ist beim Niederschlagswasser zu beachten?

Bei der Beseitigung von Regenwasser sind folgende Vorgaben zu beachten:

Anforderungen an Rückhalteanlagen

Für ein Regenereignis mit einer Wiederkehrzeit von fünf Jahren ist ein Rückhaltevolumen von 2 m³ sowie ein Drosselabfluss von 1 l/s je 100 m² versiegelter Fläche einzuhalten.

Verwaltungsgebäude der Gemeindewerke Peißenberg an einem sonnigen Tag.

Persönliche Beratung

Bei Fragen oder Terminanfragen wenden Sie sich bitte an

Karin Weinfurtner

Telefon: 08803 690-245

FAQ

– Abwassernetz. Wir beantworten Ihre Fragen –

Das Abwassernetz Peißenberg besteht aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen. Das anfallende Abwasser wird gesammelt und zur weiteren Behandlung abgeleitet.

Im Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal geführt. Dieses System wird in Peißenberg überwiegend eingesetzt.

Die Kanäle werden regelmäßig gespült und mit Kameras überprüft. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Zustandsbewertung und bei Bedarf eine gezielte Sanierung.

Ja, Bürgerinnen und Bürger können eine Auskunft aus dem Kanalkataster beantragen. Dabei werden Informationen zum öffentlichen Kanal bereitgestellt.

Die Auskunft kann einfach per E-Mail an planauskunft@peissenberg.de angefordert werden.

Die Verantwortung für Betrieb und Unterhalt liegt bei den Gemeindewerken Peißenberg KU.

Grundlage sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG).

– Grundstücksentwässerung. Wir beantworten Ihre Fragen –

Zur privaten Grundstücksentwässerung Peißenberg zählen alle Entwässerungsanlagen auf einem privaten Grundstück bis zur Grundstücksgrenze. Dazu gehören beispielsweise Leitungen und Anschlussleitungen.

Ja, neu zu errichtende Grundstücksentwässerungsanlagen benötigen eine Genehmigung der Gemeindewerke Peißenberg KU. Dies gilt auch für Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen.

Die Verantwortung für die Instandhaltung und Unterhaltung der privaten Grundstücksentwässerung liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.

Die Zuständigkeit der Gemeindewerke Peißenberg KU endet an der Grundstücksgrenze. Alle Anlagen auf dem privaten Grundstück liegen in der Verantwortung der Eigentümer.

Eine fachgerecht betriebene private Grundstücksentwässerung ist wichtig, um Rückstau, Schäden am Gebäude und Umweltbelastungen zu vermeiden.

– Genehmigungsverfahren. Wir beantworten Ihre Fragen –

Das Genehmigungsverfahren Abwasser Peißenberg regelt den Anschluss und die Änderung von Entwässerungsanlagen an die öffentliche Kanalisation der Gemeindewerke Peißenberg KU.

Für den Anschluss ist ein Antrag auf Kanalanschluss sowie ein digitaler Entwässerungsplan bei den Gemeindewerken Peißenberg einzureichen.

Mit den Arbeiten an der Entwässerungsanlage darf erst nach Genehmigung der Entwässerungsplanung und nach Anmeldung bei den Gemeindewerken begonnen werden.

Anmeldepflichtig sind unter anderem Neubau, Änderungen oder Sanierungen von Entwässerungsanlagen, Druckprüfungen sowie der Einbau von Abscheideranlagen.

Nein, eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen in den öffentlichen Kanal ist nicht zulässig.

Regenwasser ist grundsätzlich auf dem Grundstück zu versickern. Ist dies nicht möglich, muss eine Rückhaltung erfolgen und eine gedrosselte Einleitung in die Kanalisation stattfinden.

Für ein 5-jähriges Regenereignis sind ein Rückhaltevolumen von 2 m³ sowie ein Drosselabfluss von 1 l/s je 100 m² versiegelter Fläche einzuhalten.

– Abwassergebühren. Wir beantworten Ihre Fragen –

Die Versorgung mit Wasser und Abwasser ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Gebühren sind kostenbasiert und nicht gewinnorientiert. Über- oder Unterdeckungen der vergangenen vier Jahre werden im aktuellen Kalkulationszeitraum (2026 – 2029) ausgeglichen. Auch Investitionsmaßnahmen in diesem Zeitraum werden einkalkuliert.

Ungeplante Ausgaben sowie nicht einkalkulierte Kostensteigerungen der letzten vier Jahre müssen im nächsten Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Hierzu zählen unter anderem Investitionskosten beim Hochbehälter „Schweiber“, die Chlorung 2024, die Anschaffung der UV-Filteranlagen sowie steigende Personal- und Materialkosten.

Die Zählergrundgebühr beträgt künftig 120,00 Euro pro Jahr. Die Gebühr für 1.000 Liter (1 m³) Wasser beträgt 3,69 Euro, für Abwasser 3,20 Euro. Die Abgabe pro m² Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,79 Euro. Diese Angaben stellen Nettowerte dar.

Die neuen Gebühren werden zum 01.01.2026 wirksam und gelten bis zum 31.12.2029.

Die Kosten für Wasser und Abwasser werden auf der Homepage der Gemeindewerke Peißenberg KU unter „Download – Aktuelles – Wasser“ veröffentlicht und im Rahmen der Jahresgebührenbescheide ausgewiesen. Für Niederschlagswasser wird Anfang des Jahres 2026 ein neuer Gebührenbescheid erstellt und verschickt.

Bei einem Einpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 48 m³ pro Jahr bedeutet dies etwa 14,00 Euro Mehrkosten pro Monat. Ein Einfamilienhaus mit einem geschätzten Verbrauch von 140 m³ liegt monatlich etwa 31,00 Euro höher.

Dazu benötigen Sie Ihren individuellen Wasserverbrauch in m³. Diesen können Sie zum Beispiel Ihrem letzten Gebührenbescheid entnehmen. Der Verbrauch wird mit den neuen Preisen pro m³ multipliziert. Hinzu kommt die Grundgebühr. Diese Summe kann anschließend mit dem letzten Gebührenbescheid verglichen werden.

Durch sparsamen Wasserverbrauch können die Gebühren für den Endverbraucher gesenkt werden. Jede Einsparung reduziert direkt die Wasser- und damit auch die Abwassergebühren auf dem Jahresgebührenbescheid. Allerdings führt ein insgesamt sinkender Wasserverbrauch in Peißenberg dazu, dass die gleichen Gesamtkosten auf eine geringere Menge umgelegt werden. Dadurch kann der kalkulierte Kostenanteil pro m³ in der nächsten Kalkulationsperiode steigen.

Eine erneute Kalkulation erfolgt zum Stichtag 01.01.2030 für den Zeitraum 2030 – 2033.

Der Großteil der Kommunen orientiert sich an dieser Kalkulationsregel. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Konstanz. Das bedeutet, dass die Zeiträume nicht beliebig verändert werden dürfen. Die Entscheidung über den Kalkulationszeitraum wird vom Gemeinde- und Verwaltungsrat verabschiedet. Bei großen Unterdeckungen hilft ein längerer Zeitraum, da die aufgelaufenen Kosten über mehrere Jahre gestreckt werden können.

Grundsätzlich ja – sollten sich im nächsten Bemessungszeitraum unerwartete Überschüsse ergeben. Diese wären gemäß Überdeckungsverbot auszugleichen.

Grundsätzlich ja – sollten sich im nächsten Bemessungszeitraum unerwartete Überschüsse ergeben. Diese wären gemäß Überdeckungsverbot auszugleichen.

Die aktuelle Handhabung regelt die Kostenverteilung anhand des individuellen Wasserverbrauchs. Das bedeutet, dass jeder seine Kosten durch den eigenen Verbrauch steuern kann. Bei Mietern erfolgt die Verrechnung des Wasserverbrauchs über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters.

Ja, die Anpassung betrifft alle Wasseranschlüsse im Versorgungsgebiet der Gemeinde Peißenberg. Ausnahmen bestehen beispielsweise beim Wegfall der Abwassergebühren, wenn das Abwasser nicht über die Kanalisation, sondern etwa über Kleinkläranlagen entsorgt wird. Grundsätzlich sind große Verbrauchsmengen – etwa bei Industriebetrieben – für alle Verbraucher hilfreich, da diese aufgrund der höheren Wassermengen einen größeren Kostenanteil tragen.

Nein. Die Kosten werden anhand der berechneten Gebührensätze gleichermaßen auf alle verteilt. In Peißenberg wird außerdem auf die einmalige Erhebung von Verbesserungsbeiträgen verzichtet, da diese nicht alle Bürger gleichermaßen betroffen hätten. Die Verteilung über verbrauchsabhängige Gebühren pro m³ stellt somit eine faire Lösung für alle Verbraucher dar.

Durch den vorübergehenden Leerstand wird in dieser Zeit wenig bis kein Wasser verbraucht. Somit fallen für Wasser und Abwasser keine verbrauchsabhängigen Gebühren an. Eine Ausnahme ist die Grundgebühr, da diese unabhängig vom Verbrauch erhoben wird.

Ein Teil der Gebührenanpassung dient dem Ausgleich der Kostenunterdeckung des letzten Bemessungszeitraums. Der andere Teil fließt in Investitionen wie den Neubau des Hochbehälters Oberbuchau, die Sanierung der Quelle Paterzell sowie die Erweiterung des Wasserschutzgebiets am Brunnen Burg. Im Bereich Abwasser sind Investitionen in eine eigene Klärschlammpresse sowie erforderliche Sanierungen im Kanalnetz vorgesehen. Diese Investitionen sowie der Anschluss des Abwassers aus Hohenpeißenberg führen langfristig zu einer Kostenentlastung. Auch laufende Betriebskosten wie Personal, Umlagen aus Verwaltung und Bauhof sowie Materialkosten (z. B. Reparaturen von Rohrbrüchen) sind in den Abgaben enthalten.

Belastbare Vergleiche zwischen Kommunen sind kaum seriös möglich. Die Kalkulationszeitpunkte, die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen, Topologie und Geologie, die Größe der Kommune sowie der Zustand der jeweiligen Leitungsnetze unterscheiden sich stark. Ebenso variieren Personal- und Kostenstrukturen, insbesondere wenn Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung über Zweckverbände erfolgen. Die Gemeindewerke Peißenberg KU gehen davon aus, dass auch andere Versorger ihre Gebühren erhöhen werden.

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