Das Abwassernetz Peißenberg gewährleistet eine sichere und umweltgerechte Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser. Erfahren Sie mehr über Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Ihre Möglichkeiten zur Kanalauskunft.
Das Kanalnetz in Zahlen:
Wer ist verantwortlich für das Kanalnetz?
Verantwortlich für Betrieb und Unterhalt sind die Gemeindewerke Peißenberg KU gemäß der gültigen Entwässerungssatzung.
Welche Kanalarten gibt es in Peißenberg?
Das Abwassernetz Peißenberg besteht aus verschiedenen Kanaltypen:
Ergänzt wird das Netz durch sieben Entlastungsbauwerke. Diese stellen sicher, dass bei starkem Regen keine Überlastung entsteht und das Wasser kontrolliert abgeleitet wird.
Das Kanalnetz ist in zwei Bereiche unterteilt:
Beide Systeme werden hydraulisch getrennt betrieben. Eine Verbindung besteht ausschließlich über eine Abwasserdruckleitung.
Welches Entwässerungssystem wird genutzt?
Der Markt Peißenberg wird überwiegend im Mischsystem entwässert.
Dabei werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeführt.
Wartung und Zustandsbewertung des Kanalnetzes
Die Abwasserkanäle in Peißenberg werden regelmäßig gespült und mithilfe ferngesteuerter Kameras überprüft. Auf Basis dieser Inspektionen erfolgt eine professionelle Zustandsbewertung der Anlagen.
Darauf aufbauend werden gezielte Sanierungskonzepte entwickelt und umgesetzt, um die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit des Abwassernetzes Peißenberg dauerhaft zu sichern.
Auskunft aus dem Kanalkataster
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Kanalkataster der Gemeinde Peißenberg zu beantragen. Dabei werden Informationen zum öffentlichen Kanal bereitgestellt.
Die Anfrage kann bequem per E-Mail an folgende Adresse gestellt werden: planauskunft@peissenberg.de
Gesetzliche Grundlagen des Abwassernetzes
Für das Abwassernetz Peißenberg gelten klare gesetzliche Vorgaben. Dazu zählen insbesondere:
Diese regeln Planung, Bau und Betrieb der Anlagen sowie den Schutz der Gewässer.
Neu zu erstellende Grundstücksentwässerungsanlagen bedürfen einer Genehmigung durch die Gemeindewerke Peißenberg KU. Ebenso Änderungen an den vorhandenen Anlagen, zum Beispiel durch Umbauten und Erweiterungen. Die Unterhaltungslast für die innerhalb des privaten Grundstücks befindlichen Grundstücksentwässerungsanlagen bis zur Grundstücksgrenze obliegt den Grundstückseigentümer
Für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung ist bei den Gemeindewerken Peißenberg KU ein Antrag auf Kanalanschluss sowie ein Entwässerungsplan in digitaler Form einzureichen (siehe Antrag und Merkblatt im Downloadbereich).
Nach der Genehmigung der Entwässerungsplanung können die geplanten Arbeiten an der Entwässerungsanlage bei den Gemeindewerken Peißenberg angemeldet werden.
Grundsätzlich sind alle Arbeiten an genehmigungspflichtigen Anlagenteilen anzumelden, insbesondere:
Was ist beim Niederschlagswasser zu beachten?
Bei der Beseitigung von Regenwasser sind folgende Vorgaben zu beachten:
Anforderungen an Rückhalteanlagen
Für ein Regenereignis mit einer Wiederkehrzeit von fünf Jahren ist ein Rückhaltevolumen von 2 m³ sowie ein Drosselabfluss von 1 l/s je 100 m² versiegelter Fläche einzuhalten.
Persönliche Beratung
Bei Fragen oder Terminanfragen wenden Sie sich bitte an
FAQ
– Abwassernetz. Wir beantworten Ihre Fragen –
Das Abwassernetz Peißenberg besteht aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen. Das anfallende Abwasser wird gesammelt und zur weiteren Behandlung abgeleitet.
Im Mischsystem werden Schmutz- und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal geführt. Dieses System wird in Peißenberg überwiegend eingesetzt.
Die Kanäle werden regelmäßig gespült und mit Kameras überprüft. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Zustandsbewertung und bei Bedarf eine gezielte Sanierung.
Ja, Bürgerinnen und Bürger können eine Auskunft aus dem Kanalkataster beantragen. Dabei werden Informationen zum öffentlichen Kanal bereitgestellt.
Die Auskunft kann einfach per E-Mail an planauskunft@peissenberg.de angefordert werden.
Die Verantwortung für Betrieb und Unterhalt liegt bei den Gemeindewerken Peißenberg KU.
Grundlage sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG).
– Grundstücksentwässerung. Wir beantworten Ihre Fragen –
Zur privaten Grundstücksentwässerung Peißenberg zählen alle Entwässerungsanlagen auf einem privaten Grundstück bis zur Grundstücksgrenze. Dazu gehören beispielsweise Leitungen und Anschlussleitungen.
Ja, neu zu errichtende Grundstücksentwässerungsanlagen benötigen eine Genehmigung der Gemeindewerke Peißenberg KU. Dies gilt auch für Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen.
Die Verantwortung für die Instandhaltung und Unterhaltung der privaten Grundstücksentwässerung liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.
Die Zuständigkeit der Gemeindewerke Peißenberg KU endet an der Grundstücksgrenze. Alle Anlagen auf dem privaten Grundstück liegen in der Verantwortung der Eigentümer.
Eine fachgerecht betriebene private Grundstücksentwässerung ist wichtig, um Rückstau, Schäden am Gebäude und Umweltbelastungen zu vermeiden.
– Genehmigungsverfahren. Wir beantworten Ihre Fragen –
Das Genehmigungsverfahren Abwasser Peißenberg regelt den Anschluss und die Änderung von Entwässerungsanlagen an die öffentliche Kanalisation der Gemeindewerke Peißenberg KU.
Für den Anschluss ist ein Antrag auf Kanalanschluss sowie ein digitaler Entwässerungsplan bei den Gemeindewerken Peißenberg einzureichen.
Mit den Arbeiten an der Entwässerungsanlage darf erst nach Genehmigung der Entwässerungsplanung und nach Anmeldung bei den Gemeindewerken begonnen werden.
Anmeldepflichtig sind unter anderem Neubau, Änderungen oder Sanierungen von Entwässerungsanlagen, Druckprüfungen sowie der Einbau von Abscheideranlagen.
Nein, eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen in den öffentlichen Kanal ist nicht zulässig.
Regenwasser ist grundsätzlich auf dem Grundstück zu versickern. Ist dies nicht möglich, muss eine Rückhaltung erfolgen und eine gedrosselte Einleitung in die Kanalisation stattfinden.
Für ein 5-jähriges Regenereignis sind ein Rückhaltevolumen von 2 m³ sowie ein Drosselabfluss von 1 l/s je 100 m² versiegelter Fläche einzuhalten.
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