Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die weit über die reine Stromerzeugung hinausgehen. Neben den Kosten für die eigentliche Energie spielen auch staatliche Abgaben, Steuern sowie Entgelte für die Nutzung der Stromnetze eine entscheidende Rolle.
Diese verschiedenen Faktoren werden von Energieversorgern, Netzbetreibern und dem Gesetzgeber beeinflusst und regelmäßig angepasst. Für Verbraucher entsteht so ein komplexer Preis, der sich aus transparenten, aber vielfältigen Einzelkomponenten zusammensetzt.
Energiemix
Woher kommt unser Strom?
Der Energiemix beschreibt die Zusammensetzung der verschiedenen Energiequellen, aus denen unser angebotener Strom erzeugt wird. Dazu zählen unter anderem erneuerbare Energien sowie konventionelle Energieträger.
Stromkennzeichnung und Umweltauswirkungen
Gesetzliche Angaben zum Strommix und zur Umweltbilanz
Elektrizitätsversorgungsunternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Letztverbrauchern die Zusammensetzung des gelieferten Stroms offenzulegen. Dies gilt für Stromrechnungen, an Kunden gerichtetes Werbematerial sowie für die Darstellung auf Websites.
Die Regelungen zur Stromkennzeichnung sind in den §§ 42 EnWG sowie 54 und 55 EEG festgelegt.
Dabei sind Angaben zum Energieträgermix und zu den Umweltauswirkungen durch die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland zu ergänzen und verbraucherfreundlich sowie in angemessener Größe grafisch darzustellen.
Die Prüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung erfolgt durch die Bundesnetzagentur.
Ökostrom-Nachweise
Ökostrom – 100% Strom aus europäischen erneuerbaren Energieanlagen, belegt durch Herkunftsnachweise. Das Siegel wird von der KlimaInvest Green Concepts GmbH (EE-Standard) vergeben. Das zugrunde liegende Herkunftsnachweis-Management wird von TÜV Rheinland geprüft (Prüfzeichen-ID 0000076566, abrufbar unter www.certipedia.com.
Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energien, der durch Herkunftsnachweise (HKN) belegt wird. Zu den erneuerbaren Energiequellen zählen Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Herkunftsnachweise belegen, aus welcher Anlage und aus welcher erneuerbaren Energiequelle eine entsprechende Strommenge stammt. Entscheiden sich Verbraucher:innen für einen Ökostromtarif, muss der Energieversorger für die gelieferte Strommenge entsprechende Herkunftsnachweise einsetzen. (Quelle: Umweltbundesamt).
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein elektronisches Dokument, das bescheinigt, aus welcher Anlage und welcher erneuerbaren Energiequelle eine bestimmte Strommenge erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wurde. Der HKN sorgt dafür, dass diese Strommenge mit diesen Eigenschaften nur einmal verkauft werden kann. Hierfür werden die HKN im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes entwertet. (Quelle: Umweltbundesamt).
Herkunftsnachweise (HKN) belegen, wie und wo Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Neben allgemeinen Angaben zum Ausstellungsdatum, dem Ausstellungsland und der erzeugten Strommenge, enthält jeder HKN auch detaillierte Angaben zur Erzeugungsanlage. Ergänzend dazu sind auch freiwillige Angaben zur speziellen Art und Weise der Anlage oder der Stromproduktion möglich. (Quelle: Umweltbundesamt).
Herkunftsnachweise (HKN) können nach ihrer Ausstellung innerhalb Deutschlands, aber auch über Ländergrenzen hinweg europaweit und unabhängig von Strom gehandelt werden. Im Vergleich zur Ökostromnachfrage existieren derzeit noch wenige Herkunftsnachweise aus deutschen Anlagen. Aus diesem Grund bieten viele Stromlieferanten in Deutschland Stromprodukte mit Herkunftsnachweisen aus weiteren Ländern an, die Teil der Energiegemeinschaft sind. (Quelle: Umweltbundesamt).
Physisch fließt aus Ihrer Steckdose ein sogenannter Stromnetz-Mix: Sobald Strom – egal aus welcher Quelle – ins öffentliche Netz eingespeist wird, vermischen sich die Elektronen unweigerlich. Das bedeutet, dass neben Strommengen aus erneuerbaren Energien auch Strommengen aus anderen Energiequellen Teil des Strommixes sind. Wenn Sie Ökostrom beziehen, passiert Folgendes: Für jede Kilowattstunde, die Sie verbrauchen, wird ein sogenannter Herkunftsnachweis (HKN) gekauft und entwertet. Dieser Nachweis belegt verbindlich, dass genau diese Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wurde. (Quelle: Umweltbundesamt).
Strompreisbestandteile und Schlichtungsmöglichkeiten
Wissenswertes zum Strompreis und Hilfe bei Fragen
Eine inhaltliche Erläuterung der auszuweisenden Strompreisbestandteile ist rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Zur besseren Verständlichkeit der Preiszusammensetzung sowie zur Vermeidung von Missverständnissen kann es jedoch hilfreich sein, energiewirtschaftliche Fachbegriffe an dieser Stelle zu erläutern. Diese finden Sie unter dem Button „Informationen zum Strompreis“.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133 • 10117 Berlin
Telefon: 030 – 275 7240-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
Weitere ausführliche Informationen zu staatlichen Umlagen wie der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage, der StromNEV-Umlage sowie der §19-, §17- und §18-Umlage erhalten Sie unter www.netztransparenz.de.
Die Umlagen sowie die Konzessionsabgabe im Netzgebiet der Gemeindewerke Peißenberg KU finden Sie in der Rubrik „Strom-Netz“ (Netzentgelte).
Informationen zu Anbietern von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz finden Sie in der öffentlich geführten Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor der Verbraucherservice der Gemeindewerke Peißenberg KU kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.
Veröffentlichungspflichten
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Bei Kühlschränken ist der Jahresverbrauch vom Energielabel die beste Grundlage für die Berechnung.
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