Preisbremse für
Strom, Gas und Wärme

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Ab 01. März 2023 gelten die vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Diese geben wir natürlich an unsere Kunden weiter – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Die gedeckelten Preise gelten für 80 % Ihrer Verbrauchsprognose des Jahres 2021.

Was müssen Sie tun? Nichts! Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers (bei den Gemeindewerken Peißenberg KU am 01. April 2023 für die Monate Januar bis März) oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Erklärfilm – Wie funktioniert die Preisbremse

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