Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren 2021 - 2025

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Nachdem bereits zum 01.01.2018 die Schmutzwassergebühren gesenkt werden konnten, ergibt die neueste Gebührenkalkulation für die kommenden vier Jahre (ab 01.01.2022 bis 31.12.2025) eine erneute Absenkung in diesem Bereich. Der neue Gebührensatz reduziert sich von derzeit 2,64 € brutto pro m³ um 0,07 € brutto auf 2,57 € brutto pro m³ Schmutzwasser. Auch Grundstücksbesitzer werden bei den Abwassergebühren entlastet – nämlich bei der Niederschlagswassergebühr. Diese kann von aktuell 0,72 € brutto pro m² um 0,10 € brutto auf 0,62 € brutto pro m² gebührenpflichtiger Fläche gesenkt werden.

Die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabegesetzes (KAG) kostenneutral zu betreiben. Dabei sind die im vergangenen vierjährigen Kalkulationszeitraum (2018-2021) angefallenen Über- und Unterdeckungen im folgenden Zeitraum auszugleichen. Diese Tatsache sowie weitere Faktoren, wie etwa Betriebskosten und Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge führen zu dieser Absenkung im Abwassersektor.

Anders sieht das Kalkulationsergebnis bei der Frischwasserversorgung aus. Aufgrund der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen kostendeckenden Betreibung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung, ist es erforderlich, die Wasserverbrauchsgebühren sowie die dazugehörigen Grundgebühren (Wasserzähler) erneut anzuheben. Dies liegt an den steigenden Betriebskosten sowie am notwendigen Ausgleich von Unterdeckungen aus dem vergangenen Kalkulationszeitraum 2018-2021. Außerdem wurde in großem Umfang in die Infrastruktur investiert, deren Kosten komplett auf die Gebühren umgelegt werden. Auf eine Finanzierung mit Sonderbaubeiträgen wird hier bewusst verzichtet, da diese nur Grundstückseigentümer treffen würde und nicht den tatsächlichen Verbraucher.

Neben der Investition zur Sanierung der Versorgungsleitung zur Paterzeller-Trinkwasserquelle im Zuge des Neubaus der Kreisstraße WM 29 wird derzeit noch am neuen in Edelstahl ausgeführten Hochbehälter gebaut. Dieser wird rd. zwei Millionen Euro kosten und nächstes Jahr in Betrieb gehen und den alten Hochbehälter nach mehr als 50 Betriebsjahren ersetzen.

Die Wasserverbrauchsgebühr erhöht sich daher von 1,66 € netto (1,78 € brutto) pro m³ um 0,54 € netto (0,58 € brutto) auf 2,20 € netto (2,35 € brutto) pro m³ Wasserverbrauch. Die jährliche Grundgebühr für den normalen Hauszähler steigt von 69,00 € netto (73,83 € brutto) um 10,00 € netto (10,70 € brutto) auf 79,00 € netto (84,53 € brutto).

Dazu eine Beispielrechnung für einen 4-Personenhaushalt mit etwa 140 m³ Wasserverbrauch und Schmutzwassereinleitung:

Wasser-Mehrkosten in Höhe von +75,60 € netto/Jahr bzw. +6,30 € netto/Monat für die Verbrauchsgebühr und +0,83 € netto/Monat für die Grundgebühr = gesamt Mehrkosten: +7,13 € netto/Monat; zzgl. 7% MwSt = +7,63 € brutto/Monat.

Gleichzeitig: Schmutzwasser-Minderkosten in Höhe von -9,80 € brutto/Jahr bzw. rd. -0,82 € brutto/Monat. Insgesamt ergibt sich hier eine Mehrbelastung von +6,81 brutto/Monat.

Eine zusätzliche Entlastung erfolgt, wenn auf einem Grundstück die Niederschlagsgebühr anfällt.

Änderungen auch für Bauherren / Grundstückseigentümer und Antworten

Neben den Verbrauchs- und Grundgebühren wurden auch die Beitragssätze für die öffentliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung neu berechnet. Die Beitragssätze für die Wasserversorgung wurden zuletzt 2018 neu festgesetzt. Die für die Entwässerungseinrichtung zuletzt 2014. Die Beitragssätze unterliegen nicht dem Vier-Jahres-Kalkulationsturnus und können daher auch über einen längeren Zeitraum unverändert beibehalten werden.

Die neuen Beitragssätze betreffen aktuelle und künftige Bauherren/Grundstückseigentümer mit z.B. einem Neubau- Umbau- oder Anbauvorhaben, welches ab dem 01.01.2022 fertig gestellt wird (ausschlaggebend ist das Fertigstellungsdatum/die Nutzungsaufnahme, nicht der Baubeginn!). Die neuen anzuwendenden Beitragssätze betragen…

…für die Wasserversorgungseinrichtung:

Grundstücksflächenbeitrag pro m²
bisher/nettobisher/bruttoneu/netto neu/brutto
1,23 €1,32 €0,88 €0,94 €
Geschossflächenbeitrag pro m²
bisher/nettobisher/bruttoneu/netto neu/brutto
4,28 €4,58 €2,98 €3,19 €

…für die Entwässerungseinrichtung:

Grundstücksflächenbeitrag pro m²
bisher/bruttoneu/brutto
3,46 €3,70 €
Geschossflächenbeitrag pro m²
bisher/bruttoneu/brutto
13,52 €15,82 €

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