Darf man Poolwasser im Garten ablassen?

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Wer seinen Pool am Ende der Badesaison entleeren möchte, sollte einige wichtige Regeln beachten. Denn Poolwasser enthält in der Regel Chlor oder andere Desinfektionsmittel und gilt deshalb nicht mehr als unbelastetes Wasser.

Die kurze Antwort

Chemisch behandeltes Poolwasser darf nicht einfach im Garten versickern. Es gehört in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation. Das gilt auch dann, wenn das Wasser auf den ersten Blick sauber und klar aussieht. Durch die Behandlung mit Chlor, Algenschutzmitteln, pH-Regulatoren und weiteren Poolchemikalien kann das Wasser Stoffe enthalten, die nicht in den Boden, ins Grundwasser oder in die Regenwasserkanalisation gelangen sollen.

Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt weist darauf hin, dass Poolwasser aufgrund der eingesetzten Chemikalien als Abwasser zu entsorgen ist.

Warum darf Poolwasser nicht im Garten versickern?

Poolwasser ist in der Regel mit Chemikalien behandelt, damit Keime, Algen und andere Verunreinigungen reduziert werden. Dadurch unterscheidet es sich von normalem Regenwasser.

Wird das Wasser einfach auf dem Grundstück verteilt, kann es in den Boden und letztlich in das Grundwasser gelangen. Der Schutz von Boden und Grundwasser hat deshalb Vorrang.

Auch das Umweltbundesamt empfiehlt, behandeltes Poolwasser nicht zum Bewässern von Pflanzen zu verwenden. Unbehandeltes Wasser, beispielsweise aus einem kleinen Kinder-Planschbecken, kann dagegen grundsätzlich zum Gießen genutzt werden.

Wohin mit dem Poolwasser?

In Peißenberg gilt: Behandeltes Poolwasser ist über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.

Das Wasser kann beispielsweise mit einer geeigneten Pumpe und einem Schlauch in einen dafür geeigneten Abfluss des Hauses geleitet werden.

Nicht zulässig ist dagegen die Einleitung in:

Die Gemeindewerke Peißenberg KU weisen ausdrücklich darauf hin, dass Schwimmbadwasser aufgrund der üblichen chemischen Behandlung als Schmutzwasser gilt und zum Schutz des Grundwassers nicht versickert werden darf. Es ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten.

Was ist mit dem Wasser aus dem Rückspülen der Filteranlage?

Auch das Wasser aus der Rückspülung der Filteranlage sowie Reinigungswasser aus der Poolreinigung kann mit Poolchemikalien und weiteren Verunreinigungen belastet sein. Es sollte deshalb ebenfalls nicht einfach im Garten oder über eine Regenwasserleitung entsorgt werden.

Pool mit Rattanoptik in einem Garten vor bayerischer Bergkulisse

Darf ich das Poolwasser nach einer längeren Wartezeit im Garten ablassen?

Eine häufige Annahme lautet: „Wenn das Chlor weitgehend abgebaut ist, darf ich das Wasser im Garten verteilen.“

Hier ist Vorsicht geboten. Entscheidend ist nicht allein, ob das Wasser noch einen bestimmten Chlorwert aufweist. Poolwasser kann neben Chlor weitere Stoffe enthalten und ist aufgrund seiner Nutzung grundsätzlich als Abwasser zu betrachten.

Für Poolbesitzer in Peißenberg gilt daher als einfache und sichere Regel: Poolwasser nicht versickern lassen – sondern über die Schmutzwasserkanalisation entsorgen.

Wird ein Pool über einen Gartenwasserzähler befüllt, muss die entsprechende Poolfüllmenge bei der Ermittlung der Abwassermenge berücksichtigt werden. Die Gemeindewerke Peißenberg KU weisen darauf hin, dass die Poolfüllmenge vom Grundstückseigentümer zu den jährlichen Zählerableseterminen unaufgefordert zu melden ist.

Wird ein Pool über einen mobilen Standrohranschluss der Gemeindewerke befüllt, wird die verbrauchte Wassermenge ebenfalls bei der Schmutzwassergebühr berücksichtigt.

Ausnahme: Unbehandeltes Wasser

Nicht jedes Wasser aus einem Plansch- oder Schwimmbecken ist automatisch Abwasser. Unbehandeltes Wasser, beispielsweise aus einem kleinen Kinder-Planschbecken, das weder mit Chlor noch mit anderen Poolchemikalien behandelt wurde, kann grundsätzlich anders zu beurteilen sein. Das Umweltbundesamt nennt unbehandeltes Wasser aus Kinder-Planschbecken ausdrücklich als Wasser, das zum Gießen verwendet werden kann.

Sobald dem Wasser jedoch Desinfektionsmittel oder andere Poolchemikalien zugesetzt wurden, sollte es nicht mehr als normales Gieß- oder Regenwasser behandelt werden.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

Nein. Behandeltes Poolwasser gilt als Schmutzwasser und darf in Peißenberg nicht auf dem Grundstück versickert werden. Es ist in den öffentlichen Kanal einzuleiten.

Nein. Behandeltes Poolwasser darf nicht über Regenrinnen oder Gullys entsorgt werden, die zur Regenwasserableitung oder Versickerung führen.

Behandeltes Poolwasser sollte nicht zum Gießen von Pflanzen verwendet werden. Unbehandeltes Wasser aus einem kleinen Planschbecken kann grundsätzlich zum Gießen genutzt werden.

Bei einem mobilen Pool ohne festen Abwasseranschluss kann das Wasser beispielsweise mit einer Pumpe und einem Schlauch in den vorhandenen Kontrollschacht und damit in den öffentlichen Kanal geleitet werden.

Wenn der Pool über einen Gartenwasserzähler befüllt wird, ist die Schwimmbadfüllmenge den Gemeindewerken zu den jährlichen Zählerableseterminen unaufgefordert zu melden.

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