Ab 01. März 2023 gelten die vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Diese geben wir natürlich an unsere Kunden weiter – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Die gedeckelten Preise gelten für 80 % Ihrer Verbrauchsprognose des Jahres 2021.
Was müssen Sie tun? Nichts! Sie werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung Ihres Energieversorgers (bei den Gemeindewerken Peißenberg KU am 01. April 2023 für die Monate Januar bis März) oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
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