Kundenzufriedenheit

In einer aktuellen Kundenzufriedenheitsstudie, beauftragt durch die Gemeindewerke Peißenberg KU, durchgeführt von unabhängigen Experten, erhielten die Gemeindewerke eine herausragende Bestnote von 1,8! Die umfassende Bewertung basierte auf Telefonumfragen bei 400 zufällig ausgewählten Kunden und legte einen besonderen Fokus auf Leistung, Service, Preise und Marketing.

Kundenzufriedenheit

In einer aktuellen Kundenzufriedenheitsstudie, beauftragt durch die Gemeindewerke Peißenberg KU, durchgeführt von unabhängigen Experten, erhielten die Gemeindewerke eine herausragende Bestnote von 1,8! Die umfassende Bewertung basierte auf Telefonumfragen bei 400 zufällig ausgewählten Kunden und legte einen besonderen Fokus auf Leistung, Service, Preise und Marketing.

Bereitschaftsdienst

Strom: 0171-8554606
Wasser: 0171-8554605
Kläranlage: 0170-3349759 / 08803 2997

Die Störungsannahme ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen!

Haben Sie einen Umzug geplant?

Diese wichtigen Änderungen ab 06.06.2025 sollten Sie kennen!

Um den Wechsel des Stromanbieters für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und schneller zu gestalten, wurde im Jahr 2021 eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Ein Anbieterwechsel muss innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese Vorgabe ist bundesweit gültig und wurde von der Bundesnetzagentur entsprechend festgelegt. Für Energieversorger bedeutet das umfassende Anpassungen – sowohl in den Abläufen als auch in den IT-Systemen. Auch für Kundinnen und Kunden bringt die Neuerung Veränderungen mit sich – gemeinsam setzen wir alles daran, den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Ab Juni 2025: Umzug rechtzeitig melden – nachträgliche Anmeldung nicht mehr erlaubt

Ab Juni 2025 ist es nicht mehr gestattet, einen Umzug nachträglich zu melden. Das bedeutet: Die Mitteilung muss spätestens 24 Stunden vor dem tatsächlichen Ein- oder Auszug erfolgen. Damit Ihr Umzug reibungslos verläuft, empfehlen wir, uns idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. So lassen sich unnötige Kosten und mögliche Probleme durch fehlende Angaben oder technische Verzögerungen vermeiden.

Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden

Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Vorgaben der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters deutlich beschleunigen. Künftig kann ein Lieferantenwechsel innerhalb eines Tages erfolgen – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt.

Eine besonders wichtige Neuerung betrifft Umzüge: Rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Das bedeutet, dass beispielsweise Wohnungswechsel rechtzeitig mitgeteilt werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Ein Lieferantenwechsel liegt vor, wenn ein Haushalt oder Unternehmen den Strom- oder Gasanbieter wechselt. Die Energieversorgung wird in diesem Fall vom bisherigen auf den neuen Anbieter übertragen.

Häufige Gründe für einen Wechsel sind attraktivere Preise, bessere Vertragskonditionen oder ein überzeugenderer Kundenservice.

Auch An- und Abmeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels fallen unter die neuen Vorgaben zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel – sie müssen künftig rechtzeitig und fristgerecht erfolgen.

Ab dem 6. Juni 2025 muss der Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden erfolgen – vorausgesetzt, der bestehende Vertrag lässt dies zu.

Damit wird der gesamte Prozess deutlich beschleunigt und Verbraucherinnen sowie Verbraucher gewinnen spürbar an Flexibilität.

Nein – rückwirkende Meldungen, etwa verspätete An- oder Abmeldungen, sind ab dem Stichtag technisch nicht mehr durchführbar. Alle relevanten Informationen müssen künftig im Vorfeld übermittelt werden.

Bislang war es üblich, Lieferverträge bei Umzügen noch bis zu sechs Wochen nachträglich anzupassen – diese Möglichkeit entfällt künftig vollständig.

Damit der Wechsel oder die Anmeldung reibungslos verläuft, sollte der Umzug so früh wie möglich gemeldet werden – idealerweise direkt nach dem Abschluss des Mietvertrags oder unmittelbar nach einer Kündigung.

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihr Energievertrag rechtzeitig angepasst wird – und vermeiden unnötige Zusatzkosten oder Verzögerungen bei der Versorgung.

Wird der Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung beim gewünschten Anbieter möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen.

In diesem Fall übernimmt zunächst der örtliche Grundversorger die Energieversorgung – und zwar zu den geltenden Standardkonditionen. Erst danach kann der eigentliche Anbieterwechsel durchgeführt werden.

Damit Ihre An- oder Abmeldung korrekt und zügig bearbeitet werden kann, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer
  • Die bisherige Adresse der VerbrauchsstelleName und Geburtsdatum der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners
  • Die neue Adresse (bei Umzug)
  • Das Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Die Zählernummer
  • Den aktuellen Zählerstand
  • Die Marktlokations-ID (MaLo-ID)
  • Angaben zum Nachmieter (falls vorhanden)
  • Eigentümerdaten der bisherigen Wohnung

Die Marktlokations-ID (kurz: MaLo-ID) ist eine eindeutige Kennung für jeden Ort, an dem Strom oder Gas verbraucht oder eingespeist wird. Sie ermöglicht eine klare Zuordnung und erleichtert die Kommunikation zwischen allen beteiligten Marktpartnern – wie Netzbetreibern, Lieferanten und Abrechnungsstellen.

Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. Für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist sie besonders wichtig, da ohne sie keine eindeutige Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle erfolgen kann.

Nein – Die beschleunigten Wechselprozesse betreffen ausschließlich Stromverträge. Für Gaslieferverträge gelten nach wie vor die bisherigen Regelungen.

Die neuen Vorgaben haben keinen Einfluss auf die Inhalte bestehender Verträge. Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben wie vereinbart bestehen. Die Änderungen betreffen ausschließlich den technischen Ablauf und die Fristen im Wechselprozess.

Die neuen Regelungen betreffen alle – sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer. Für alle gilt: Rechtzeitige Information ist künftig unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.